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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Finanzielle Hochwasserhilfe startet auch in Neunkirchen

Die Landesregierung hat zusammen mit den Landkreisen und den Städten und Gemeinden im Saarland sehr schnell finanzielle Hilfen für Betroffene des Hochwassers auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt dieser Maßnahmen ist eine Soforthilfe für betroffene Haushalte. Antragsberechtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können. Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Formular im Internet und im Rathaus erhältlich

Zu den Hochwasserhilfen hat die Landesregierung ein umfassendes FAQ unter www.saarland.de/hochwasserhilfe erstellt.
Dort steht auch das notwendige Formular zur Verfügung.
Auch die Kreisstadt Neunkirchen bündelt unter www.neunkirchen.de/hochwasser die Informationen zum Hochwasser. Auch dort steht das Formular zum Download bereit. Zudem liegen im Rathaus die Formulare in Papierform aus.

Formulare bei Ortsvorstehern und im Rathaus abgeben

Betroffene müssen das ausgefüllte Formular persönlich beim jeweilig zuständigen Ortsvorsteher, im Rathaus oder im Stadtteilbüro abgeben. Wer das Formular bei den Ortsvorstehern abgibt, muss einen Personalausweis vorlegen. Wer keinen Personalausweis vorlegen kann, muss das Formular im Rathaus einreichen. Insbesondere Betroffene aus der Innenstadt sollten ihre Formulare nach Möglichkeit im Rathaus abgeben.

Abgabe des ausgefüllten Formulars:
Kreisstadt Neunkirchen, Oberer Markt 16,
Amt für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren,
Tel. (06821) 202-418, -180, -431

Stadtteilbüro Neunkirchen,
Kleiststraße 30b, Tel. (06821) 919232

Ortsvorsteher Neunkirchen,
Volker Fröhlich, Tel. 0176 - 23 86 5414,
mittwochs, donnerstags und freitags, 16 - 19 Uhr

Ortsvorsteher Wiebelskirchen, Hangard und Münchwies,
Tobias Wolfanger, Tel. 0151 - 72 10 4716

Ortsvorsteherin Wellesweiler,
Jutta Bell, Tel. 0162 - 15 86 179

Kategorie: Hochwasser

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.