Die KNAPPSCHAFT und die Minijob-Zentrale bietet hochwassergeschädigten Arbeitgebern und Mitgliedern folgende Unterstützung an:
- Arbeitgebern, die infolge des Hochwassers ihre Beiträge an die KNAPPSCHAFT oder die Minijob-Zentrale aktuell nicht entrichten können, wird im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratische Hilfe angeboten. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können.
- Die Regelung gilt analog für Mitglieder der GKV, die ihre Beiträge selbst zu zahlen haben und nun unvorhergesehene Zahlungsprobleme und damit auch Vollstreckungsprobleme bekommen.
- Die Stundung der Beiträge muss von den Betroffenen selbst beantragt werden. Das Antragsformular ist auf den Internetseiten der KNAPPSCHAFT und der Minijob-Zentrale zum Download hinterlegt: www.kbs.de/hochwasser www.minijob-zentrale.de/hochwasser