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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Bauen & Wohnen

Die Kreisstadt Neunkirchen erarbeitet gemeinsam mit dem Ingenieurbüro eepi GmbH ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept, um besser auf extreme...

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Leben in Neunkirchen

bis Jahresende einreichen

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Bildung & Soziales

Hier kann sich die Jugend entfalten und Talente entdecken – 

Gegründet wurde der Jugendtreff 1999 in der Kuchenbergstraße unter dem Namen „High Life“...

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Bauen & Wohnen

Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Entsiegelung von Flächen, um die Wassermenge in den Kanälen zu reduzieren. Eigentümerinnen und Eigentümer, die...

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Sportstadt

Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 146.000 Euro haben Oberbürgermeister Jörg Aumann und der Neunkircher Sportverband (NSV) am Dienstag, 22. Oktober,...

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Bauen & Wohnen

Bürgermeisterin Lisa Hensler hat am Mittwoch, 25. September, eine Bedarfszuweisung in Höhe von 195.266 Euro von Staatssekretär Torsten Lang...

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Kultur & Veranstaltungen

Die beiden Veranstaltungen "Bloody Monday" und "Tango Workshop" finden in der Stummschen Reithalle, anstelle im Leerstand Zeemann, statt.

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Bildung & Soziales

Mit einem Helferfest setzt der Jugendtreff Wiebelskirchen den Startschuss für den Weiterbetrieb nach dem Hochwasser.

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Touristik & Freizeit

Durch die Unwetter der letzen Wochen kam es auf den drei Mountainbikestrecken, mit Start und Ziel am Kombibad "Die Lakai", u.a. durch umgefallene...

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Veranstaltungen

Aufgrund der gemeldeten Wetterlage hat die Kreisstadt Neunkirchen zusammen mit der Neunkircher Kulturgesellschaft entschieden, das Stadtfest heute...

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Rechter Inhaltsbereich

Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.