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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Evangelische Kirchengemeinde spendet für Neunkircher Flutopfer

Pfarrer Bertram Weber von der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen hat am Donnerstag, 6. Juni, eine Spende für die Flutopfer in Neunkirchen an Bürgermeisterin Lisa Hensler und Beigeordneten Thomas Hans übergeben.

(v.l.) Beigeordneter Thomas Hans, Pfarrer Bertram Weber und Bürgermeisterin Lisa Hensler bei der Übergabe des symbolischen Spendenchecks.

Die Spendensumme in Höhe von 910 Euro hat die Kirche am Sonntag, 26. Mai, im Stengelcafé in der Stengelkirche Wellesweiler erzielt. Dabei wurden für die Flutopfer der Erlös aus dem Kuchen- und Getränkeverkauf sowie freiwillige Spenden der Gäste und der Frauenhilfe Wellesweiler gesammelt.

Kategorie: Leben in Neunkirchen

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.