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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Stadt verlängert unbürokratische Müllabholung

Foto: Kreisstadt Neunkirchen/Rainer Mathias

Besondere Situationen brauchen pragmatische Lösungen. Aufgrund des Hochwassers fährt der Zentrale Betriebshof Neunkirchen (ZBN) derzeit in den Hochwassergebieten kostenlos den Sperrmüll ab. Normalerweise muss man für den Sperrmüll einen Termin machen. Das Angebot wurde bisher sehr gut angenommen und hat gut funktioniert. Deswegen wird das Angebot weiter aufrechterhalten.
 
Der ZBN bittet darum, Kühl- und Elektrogeräte mit einigem Abstand daneben zu stellen. Da diese Geräte selbstverständlich getrennt vom Sperrmüll entsorgt werden. Auch diese Geräte wird der ZBN mitnehmen. Der räumliche Abstand erleichtert dem ZBN die getrennte Entsorgung.
 
Zudem stellt der ZBN an folgenden Standorten 240 Liter Müllgefäße auf, da viele Menschen derzeit keine eigene Mülltonne haben:
-       Wibiloplatz in Wiebelskirchen
-       an der Feuerwehr in Wiebelskirchen
-       an der Osterbrücke beim Vereinshaus in Hangard
 
In der Innenstadt können betroffene Menschen ihren Hausmüll in Säcken vor die Häuser stellen. Der ZBN wird diese nacheinander abfahren.
 
Alle erwähnten Leistungen wird der ZBN bis voraussichtlich Freitag, 31. Mai, aufrechterhalten. Der ZBN bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis darum, dass diese Arbeiten nun Priorität genießen und deswegen andere Aufräum- und Pflegearbeiten derzeit zurückstehen müssen. Der Abfuhrplan wird selbstverständlich aufrechterhalten und Bestand haben.

Kategorie: Umwelt + Entsorgung

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.