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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Hilfe für Hochwasser-Betroffene in Neunkirchen

Nach wie vor gibt es in betroffenen Anwesen noch viel aufzuräumen und zu säubern. Helfende Hände sind bei den Betroffenen natürlich herzlich willkommen, wenn es darum geht, die Schäden zu beseitigen. Hilfesuchende und Hilfebietende vernetzen sich hierbei über bestehende Gruppen in den sozialen Medien wie Hochwasser-Hilfe Saarland, SAARLAND FORUM oder ähnliche. Diese Variante bietet den Vorteil, dass hier schnelle Abstimmungen möglich sind.

Zudem verfügt die Stadtverwaltung über eine Liste von freiwilligen, privaten Helferinnen und Helfern. Über die Ansprechpartnerin Louisa Klein vom Umweltamt, Tel. (06821) 202-230, können gegebenenfalls auch auf diesem Wege hilfreiche Kontakte hergestellt werden. Die Stadtverwaltung hat sich zu diesem Schritt entschieden, da nicht jeder Zugang zu den sozialen Medien hat.

Kategorie: Hochwasser

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.