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Aktuelles zu Umwelt und Entsorgung

Ordnungsgemäße Entsorgung von Pool-Wasser

Die Kreisstadt Neunkirchen weist ihre Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Wasser aus Pools und Schwimmbecken nicht in den eigenen Garten entleert werden darf. Zur korrekten Entsorgung muss es in den öffentlichen Kanal geleitet werden.

Foto: Adobe Stock

Hintergrund ist, dass das in Pools, Schwimmbecken etc. verwendete Frischwasser mit der Benutzung automatisch zu Schmutzwasser wird. Dies gilt unabhängig davon, ob Chemikalien zur Reinhaltung eingesetzt wurden oder nicht. Ebenso spielt es keine Rolle, ob es sich um ein mobiles oder ein fest installiertes Schwimmbecken handelt.

Wenn das Abwasser nicht in den öffentlichen Kanal geleitet wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 18 in Verbindung mit Paragraph 4 Abwassersatzung der Kreisstadt Neunkirchen. Gesetzlichen Hintergrund dieser Regelungen bilden Paragraph 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Paragraph 50b Abs. 1 Saarländisches Wassergesetz (SWG).

Kategorie: Bauen & Wohnen

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