Aufgaben:
Das Bauordnungsamt der Kreisstadt Neunkirchen bzw. die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet eine persönliche Beratung von Bauherren und Architekten zur Planung ihrer Projekte in Bezug auf die öffentlich rechtlichen Vorschriften des Baurechtes an. Dies gilt auch für direkt betroffene Nachbarn. Allerdings ist ab sofort hierzu eine Terminvereinbarung erforderlich.
Bisher konnten solche Anliegen während der Sprechzeiten vorgetragen werden. Allerdings mussten längere Wartezeiten oder vergebliche Besuche in Kauf genommen werden, wenn die Mitarbeiter im Außendienst waren. Um dies zu vermeiden, wurde nun eine Neuregelung getroffen: Die bisherigen Sprechzeiten entfallen. Dafür sind nun Terminvereinbarungen mit dem Bauordnungsamt möglich.
Dies gewährleistet eine Beratung ohne Wartezeiten sowie ggf. auch eine bessere Vorbereitung des Termins.
Die Abgabe von Anträgen an das Bauordnungsamt bzw. die Untere Bauaufsichtsbehörde ist davon nicht betroffen.
Sie ist auch weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses, montags bis freitags, 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags, 14 bis16 Uhr, möglich. Grundsätzliche Auskünfte erhalten die Bürger zu diesen Zeiten ebenfalls.
Christof Funke,
Tel. (06821) 202-521
oder
Geschäftszimmer
Tel. (06821) 202-517 und -540
oder
Tel. (06821) 202-517 bis -524
amt36(at)neunkirchen.de
Mo - Fr von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo - Do von 14.00 - 16.00 Uhr
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
nach Wohnnungseigentumsgesetz
Tel. (06821) 202-517
Eintragungen und Auskünfte
aus dem Baulastenverzeichnis
Tel. (06821) 202-517