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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Städtischer Fröbel-Kindergarten startet Notbetrieb in Schulturnhalle

Der städtische Fröbel-Kindergarten in Wiebelskirchen wurde vom Pfingsthochwasser schwer getroffen. Seit Dienstag, 4. Juni, können die Kindergartenkinder wieder betreut werden. Die Kreisstadt hat hierfür kurzfristig eine Zwischenlösung in der Schulturnhalle der örtlichen Grundschule eingerichtet.

Mit 40 von insgesamt 50 Kindern hat der Fröbel-Kindergarten am Dienstag, 4. Juni, den Betrieb in der Schulturnhalle der Schillerschule aufgenommen. Erzieherin Gülsenem Geyrik (von links) und Leiterin Bärbel Theis haben Bürgermeisterin Lisa Hensler die Halle gezeigt, die das Kita-Team bestmöglich für die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen eingerichtet hat. | Foto: Kreisstadt Neunkirchen/Streb

„Mit vereinten Kräften haben das Kita-Team, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs, engagierte Eltern und Freiwillige die Räumlichkeiten nach der Überschwemmung leergeräumt. Ich danke all diesen Menschen für ihren Einsatz“, betonte Bürgermeisterin Lisa Hensler und erklärte: „Parallel zu den Aufräumarbeiten wurde an einer neuen Betreuungslösung gearbeitet.

Die Wahl ist hierbei auf die Turnhalle der Schillerschule gefallen – vielen Dank an Schulleiter Patric John für die Kooperation. Wir haben pragmatisch gehandelt, um den Kindergartenbetrieb möglichst schnell wieder aufnehmen zu können. Ich freue mich, dass das gelungen ist.

Mein besonderer Dank gilt dem gesamten pädagogischen Personal des Fröbelkindergartens und Leiterin Bärbel Theis für ihren besonderen persönlichen Einsatz in dieser schwierigen Lage. Vielen Dank auch an das Ministerium für Bildung und Kultur und Ministerin Streichert-Clivot für die Unterstützung.“

Die Räumlichkeiten des Fröbel-Kindergartens sind erst nach einer umfassenden Sanierung wieder nutzbar. Die Gesamtschadenshöhe lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Nach der Überschwemmung müssen alle Bodenbeläge erneuert, der Estrich auf Feuchtigkeit überprüft und gegebenenfalls getrocknet werden. Die Wände müssen neu verputzt, tapeziert und gestrichen werden. Trockenbauwände und Holzinnentüren müssen erneuert werden. Das komplette Mobiliar musste ausgebaut und teilweise entsorgt werden. Auch die Spielausstattung des Kindergartens muss ersetzt werden.

Erst zu Jahresbeginn hatte die Kreisstadt den Fröbelkindergarten für über 200.000 Euro saniert. Die neuen Toiletten im kernsanierten Waschraum müssen nun ausgebaut werden, um die Wand dahinter auf Feuchteschäden zu prüfen. Zudem müssen einige beschädigte WC-Trennwände ausgetauscht werden. Die neue Wärmepumpe stand ebenfalls unter Wasser. Sie wird aktuell überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht. Auch die Technik im Heizraum muss teilweise ausgetauscht werden.

Kategorie: Bildung & Soziales

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.