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Kommunaler Grünschnittannahmeplatz

Nach den Vorgaben des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes sind die Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur Verwertung von Grünschnitt, Laub, Ästen, Strauchwerk und vergleichbaren Materialien verpflichtet. Diesem Auftrag kommt die Kreisstadt Neunkirchen mit dem Betrieb des kommunalen Grünschnittannahmeplatzes in der Unteren Bliesstraße (Standort der ehemaligen Kompostieranlage) nach.

Auf dem kommunalen Grünschnittannahmeplatz können Neunkircher Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Öffnungszeiten privates Grüngut, d.h. Grüngut, das im privaten Haushalt im Rahmen der privaten Lebensführung anfällt, anliefern. Die Abgabe der entsprechenden Materialien ist gebührenpflichtig (Höhe der Gebühr siehe Seitenspalte).

Es dürfen ausschließlich biologisch abbaubare pflanzliche Abfälle wie Baum- und Grünschnitt, Laub, Strauchwerk, Äste und Stämme (bis 15 cm Durchmesser) angeliefert werden.

Von der Annahme ausgeschlossen sind insbesondere Altholz, Grasnarbe, Wurzelstöcke und mineralische Abfälle (Erdreich, Bodenabtrag etc.) sowie Abfälle aus Tierhaltung (Stallmist). Die Anlieferungen müssen frei von Fremdbestandteilen wie Bauholz, Kunststoffen, Metallen, Erden, Steinen oder sonstigen Abfällen sein. Das Personal der Anlage ist berechtigt, Anlieferungen zurückzuweisen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen.

Außerdem ist zu beachten, dass die Anlieferberechtigung, die mit den Steuerbescheiden an die Grundstückseigentümer versandt wird, auf Verlangen vorzuzeigen ist. Mieter oder Pächter erhalten diese Anlieferberechtigung vom Grundstückseigentümer.

Für den Fall, dass Gewerbetreibende im Auftrag von Neunkircher Bürgerinnen und Bürgern deren Grüngut auf dem kommunalen Grünschnittannahmeplatz anliefern, wird vom Kämmereiamt, Tel. (06821) 202-318, -319 oder -320, eine separate Anlieferberechtigung ausgestellt.



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Gebühren

Für die Abgabe von Grüngut gilt ab dem 1. Januar 2019 das folgende Gebührenschema:

Gebühren Grünschnittannahme


Öffnungszeiten

Dezember - Februar
Samstag: 9 - 15 Uhr

März
Mittwoch, Freitag: 13 - 16 Uhr
Samstag: 9 - 15 Uhr

April - Oktober
Montag, Mittwoch, Freitag: 14 -18 Uhr
Samstag: 8 - 16 Uhr

November
Mittwoch, Freitag: 13 - 16 Uhr
Samstag: 9 - 15 Uhr

Einlass bis 10 Minuten vor Schließung

Die Anlage ist an folgenden Terminen geschlossen:
Karsamstag und von Heiligabend bis einschließlich Neujahr


Anfahrt

Kommunaler Grünschnittannahmeplatz
Untere Bliesstraße
66538 Neunkirchen