Direktwahl
Eine eventuell notwendige Stichwahl der Landrätin oder des Landrats würde am 23. Juni 2024 erfolgen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 9. Juni 2024 finden im Saarland die Europa- und Kommunalwahlen statt. Das bedeutet für Neunkirchen, dass nicht nur das zehnte Europaparlament gewählt wird, sondern auch der Kreistag, der Landrat, der Neunkircher Stadtrat und die Ortsräte der Stadtteile. Sie können mit Ihrer Stimmabgabe also sowohl die europäische Politik beeinflussen, als auch die Entscheidungen unmittelbar und direkt vor Ort.
Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Dieses Recht, die Politik unseres Landes durch das eigene Votum mitbestimmen zu können, ist ein sehr hohes Gut. Sie haben durch Ihre Wahl die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung unseres Gemeinwesens zu beteiligen. Nutzen Sie diese Chance und haben Sie aktiv teil an der Zukunft unserer Stadt, unseres Kreises und Europas.
Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz innehaben, dürfen an den Kommunalwahlen teilnehmen. Dasselbe gilt für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen.
Für die Wahlen zum zehnten Europaparlament ist bereits wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Sie können Ihre Stimme am 9. Juni im Wahllokal abgeben.
Als Gemeindewahlleiter bitte ich Sie: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl!
Ihr Oberbürgermeister
Jörg Aumann
Ab Dienstag, 30. April, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus, Sitzungszimmer 1, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen.
Das Briefwahlbüro ist montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 7. Juni, ist das Büro von von 8 bis 12.30 Uhr und von 13 bis 18 Uhr geöffnet.
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros unter den folgenden Nummern erreichbar: (06821) 202-196, -195, -194, -193 und -117.
Für die am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfindende Kommunal- und Europawahl werden in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten zugestellt.
Wer bis Montag, 13. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Wahlamt der Kreisstadt Neunkirchen, Tel. (06821) 202-119 oder -117, über deren Verbleib informieren.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen, muss sich hierzu jedoch ausweisen können.