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Bauordnungamt - Untere Bauaufsichtsbehörde

Aufgaben:

  • Bauvoranfragen gemäß § 76 Landesbauordnung (LB0)
  • Bearbeitung von Verfahren zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen:
    • verfahrensfreie Vorhaben (§ 61 Abs. 2 LBO)
    • Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO)
    • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 LBO)
    • Baugenehmigungen (§ 65 LBO)
    • Stellungnahmen (BlmSchG)

  • Kontrolle und Unterhaltung baulicher Anlagen, Einschreiten gegen bauordnungswidrige Zustände auch im Außenbereich.
  • Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Standsicherheit, Einhaltung der Abstandsflächen, Brand-, Schall- und Wärmeschutz
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnnungseigentumsgesetz
  • Baulasten: Eintragungen und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern über öffentlich rechtliche Vorschriften des Baurechtes (ab 15 min kostenpflichtig)

Neuerung im Bauordnungsamt

Das Bauordnungsamt der Kreisstadt Neunkirchen bzw. die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet eine persönliche Beratung von Bauherren und Architekten zur Planung ihrer Projekte in Bezug auf die öffentlich rechtlichen Vorschriften des Baurechtes an. Dies gilt auch für direkt betroffene Nachbarn. Allerdings ist ab sofort hierzu eine Terminvereinbarung erforderlich.

Bisher konnten solche Anliegen während der Sprechzeiten vorgetragen werden. Allerdings mussten längere Wartezeiten oder vergebliche Besuche in Kauf genommen werden, wenn die Mitarbeiter im Außendienst waren. Um dies zu vermeiden, wurde nun eine Neuregelung getroffen: Die bisherigen Sprechzeiten entfallen. Dafür sind nun Terminvereinbarungen mit dem Bauordnungsamt möglich.

Dies gewährleistet eine Beratung ohne Wartezeiten sowie ggf. auch eine bessere Vorbereitung des Termins.

Die Abgabe von Anträgen an das Bauordnungsamt bzw. die Untere Bauaufsichtsbehörde ist davon nicht betroffen.

Sie ist auch weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses, montags bis freitags, 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags, 14 bis16 Uhr, möglich. Grundsätzliche Auskünfte erhalten die Bürger zu diesen Zeiten ebenfalls.


Rechter Inhaltsbereich

Ansprechpartner

Christof Funke,
Tel. (06821) 202-521

oder
Geschäftszimmer
Tel. (06821) 202-517 und -540

oder
Tel. (06821) 202-517 bis -524

amt36(at)neunkirchen.de


Telefonische Erreichbarkeit

Mo - Fr von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo - Do von 14.00 - 16.00 Uhr


Abgeschlossenheitsbescheinigungen
nach Wohnnungseigentumsgesetz

Tel. (06821) 202-517

Eintragungen und Auskünfte
aus dem Baulastenverzeichnis

Tel. (06821) 202-517