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Frauenbeauftragte

Artikel 3 Grundgesetz

Artikel 3 Grundgesetz
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Aufgaben

Die Gleichstellungsstelle ist eine kommunale Servicestelle für Frauenfragen, Frauenpolitik und Fragen der Geschlechterdemokratie. 

Die Aufgaben der Kommunalen Frauenbeauftragten beruhen auf dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und dem Kommunalselbst-verwaltungsgesetz (KSVG).

Städte mit mehr als 20.000 Einwohner/innen sind verpflichtet eine Kommunale Frauenbeauftragte zu beschäftigen.

Innerhalb der Stadtverwaltung
- Begleitung und Beratung bei Personalentscheidungen im Sinne des Landesgleichstellunggesetzes
- Mitarbeit bei der Entwicklung und Fortschreibung des Frauenförderplans
- Mitarbeit in den Gremien der Stadtverwaltung
- Stellungnahmen zu Entscheidungen, die Frauen betreffen
- Fortbildungsangebote für Beschäftigte initiieren und anbieten
- Beratung der Beschäftigten zu unterschiedlichen Themen

Für Bürgerinnen der Kreisstadt Neunkirchen
- Initiierung und Durchführung von Projekten und Konzepten,
die die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen fördern.
- Information in Veranstaltungen und Publikationen über frauenrelevante Themen, wie z.B. Frauengesundheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt gegen Frauen.
- Die Gleichstellungsstelle unterstützt dabei, Benachteiligungen abzubauen sowie frauenfördernde Maßnahmen zu entwickeln und durchzusetzen.

Themen, die saarlandweit von Bedeutung sind, werden in die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbeauftragten (www.frauenbeauftragte-saarland.de) eingebracht.
Hier finden Sie interessante Themen und Informationen zu allem, was FRAU interessieren könnte.

Außerdem gibt es einen Terminkalender, in dem saarlandweite Veranstaltungen für Frauen aufgeführt sind.


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Kontakt

Annette Pirrong
Frauenbeauftragte

Rathaus, 6. Etage, Zimmer 609
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen

Tel. (06821) 202-615

frauenbeauftragte(at)neunkirchen.de

Termine nach Vereinbarung.
Alle Gespräche und Informationen werden vertraulich behandelt.


Hinweis

Diese Broschüren sind erhältlich:

- Trennung-Scheidung-Neuanfang


- Der Minijob - Da ist mehr für Sie drin


- Ratgeber Cyber-Mobbing


- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz