Inhaltsbereich

Förderung von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden

Informationen über Modernisierungszuschüsse aus Städtebaufördermitteln

Die Kreisstadt Neunkirchen startet ein neues Förderprogramm für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in der Innenstadt. Wer ein Gebäude im Fördergebiet besitzt und sich für das Programm interessiert, kann sich ab sofort immer donnerstags von 16 bis 18 Uhr im KOMMzentrum, Kleiststraße 30 b, informieren.

Dort bietet das von der Stadt beauftragte externe Büro Beratungsleistungen, die von der Erstberatung bis zur Umsetzung der Maßnahme begleiten.

„Ziel der Förderungen ist es, Modernisierungsimpulse zu setzen. Die Attraktivität der Innenstadt soll insgesamt gesteigert und dadurch auch der Wohnstandard verbessert werden. Von den Modernisierungszuschüssen profitieren letztlich also nicht nur einzelne Eigentümer, sondern das gesamte Fördergebiet“, sagt Oberbürgermeister Jörg Aumann.

Im Rahmen der Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepte von 2018 und 2022 wurden in Teilbereichen der Neunkircher Innenstadt erhebliches bausubstanzielles Verbesserungspotential festgestellt. Hierzu wurde im Dezember 2023 die Modernisierungsrichtlinie verabschiedet. Diese fördert Modernisierungsmaßnahmen an eigengenutzten Immobilien und Mietobjekten im Fördergebiet mit bis zu 40.000 Euro.

Die Modernisierungszuschüsse stammen aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt für die Fördergebiete „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Für 2024 liegt das Budget bei über 85.000 Euro. Das Förderprogramm soll im kommenden Jahr fortgesetzt werden.


Rechter Inhaltsbereich

Beratungsbüro

KOMMzentrum,
Kleiststraße 30 b,
66538 Neunkirchen

donnerstags von 16 bis 18 Uhr