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KreisKarte

Seit 1. Juli gibt es für bedürftige Personen im Landkreis einen Ausweis, der zu ermäßigten Preisen Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten der Städte, Gemeinden und des Landkreises bietet. Besonders die Vergünstigungen im Bereich der Schwimmbäder und Kinderfreizeiten sind beachtenswert.

Die Kreiskarte löst den Neunkircher Pass ab.
Anspruch auf die KreisKarte haben Bezieher von Arbeitslosengeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistunsgesetz. Antragsteller müssen die Bedürftigkeit, z. B. in Form der Bürgergeld-Bescheiden nachweisen.

Den Ausweis stellt der Landkreis Neunkirchen aus.
Der Antrag kann bei der Kreisstadt Neunkirchen abgegeben werden.


Rechter Inhaltsbereich

Informationen und Auskünfte

Landkreis Neunkirchen
Wilhelm-Heinrich-Straße 36
66564 Ottweiler

Tel. (06821) 906-0

kreiskarte(at)landkreis-neunkirchen.de

www.landkreis-neunkirchen.de