Damit die Mäharbeiten ungehindert ausgeführt werden können, bittet die Friedhofsverwaltung darum, Gestecke, Blumen und Kerzen zu entfernen und in der Pflegezeit nicht mehr aufzustellen.
Nicht entfernter Grabschmuck wird vom Friedhofspersonal beseitigt und fachgerecht entsorgt. Das Entfernen und Beseitigen des Grabschmuckes ist für das Friedhofspersonal zusätzlicher Aufwand und erschwert die Pflege der Wiesengräber.