Der Zentralfriedhof und die Friedhöfe Wellesweiler und Wiebelskirchen können in diesen Monaten donnerstags von 8 bis 18 Uhr und sonntags von 9 bis 14 Uhr von berechtigten Personen befahren werden.
Zudem kann ab 1. April wieder Wasser an den Wasserhähnen auf den Friedhöfen entnommen werden.