Es dürfen ausschließlich biologisch abbaubare pflanzliche Abfälle wie Baum- und Grünschnitt, Laub, Strauchwerk, Äste und Stämme (bis 15 cm Durchmesser) angeliefert werden.
Von der Annahme ausgeschlossen sind insbesondere Altholz, Grasnarbe, Wurzelstöcke und mineralische Abfälle (Erdreich, Bodenabtrag etc.) sowie Abfälle aus der Tierhaltung (Stallmist). Die Anlieferungen müssen frei von Fremdbestandteilen wie Bauholz, Kunststoffen, Metallen, Erden, Steinen oder sonstigen Abfällen sein.
Das Personal der Anlage ist berechtigt, Anlieferungen zurückzuweisen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen.
Außerdem ist zu beachten, dass die Anlieferberechtigung, die mit den Steuerbescheiden an die Grundstückseigentümer versandt wird, auf Verlangen vorzuzeigen ist. Mieter oder Pächter erhalten diese Anlieferberechtigung von den Grundstückseigentümern.