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Entsorgungswege

Ab 1.7.2023 gilt beim Sperrabfall: Altholz getrennt bereitstellen

Ab 1. Juli 2023 gibt es eine neue Regelung für alle, die ihren Sperrabfall abholen lassen: Gegenstände aus Holz müssen getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden, denn beide Sparten werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und u.U. zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.

Neue Regelung sorgt für effizientere Verwertungsmöglichkeiten



Warum eine getrennte Abfuhr?

Durch die unvermischte Abfuhr kann das Altholz den mit der Verwertung beauftragten Unternehmen optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Regelung entspricht der EVS den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger bzw. effizienter im Nutzungskreislauf zu halten.



Was gehört zum Altholz?

Bei Altholz handelt es sich hier um Möbelholz, z.B. Schränke (ohne Glaseinsatz), Tische und Stühle, aber auch Arbeitsplatten aus Holz.

Nicht zum Altholz gehören Materialien, die mit chemischen Mitteln beschichtet
 oder lackiert wurden, wie z.B. Terrassenholz, Laminat, Zäune und Gartenhäuschen, die ohnehin auch nicht zum Sperrabfall zählen.



Mehr Informationen

Alle wichtigen Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall gibt es in einem neuen Flyer „Getrennte Holzabfuhr“, der hier heruntergeladen werden kann.


FAQ Freikontingent Sperrabfall ab 1.1.2022

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Freikontingent Sperrabfall ab 1.1.2022 online.

Den EVS-Flyer "Sperrabfall" können Sie sich als PDF herunterladen.


Download Vollmacht des Grundstückseigentümer

Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Anmeldung zur kostenlosen Sperrabfallentsorgung.

Einmalige Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Anmeldung zur einmaligen kostenlosen Sperrabfallentsorgung.


Restmülltonne

Ansprechpartner:

Abfuhr der Restmülltonnen: Zentraler Betriebshof, Tel.: 06821/202-661

An-, Ab- und Ummeldung von Restmülltonnen und Gebührenabrechnung: Entsorgungsverband Saar (EVS), Tel.: 0681/5000-555

Abfallberatung: Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen, Tel.: 06821/202-227, -229 oder -230

Die Restmülltonnen werden im Rahmen des sogenannten Identsystems abgefahren und abgerechnet, wobei in der Basisgebühr bereits vier Mindestleerungen enthalten sind (nähere Infos zu den damit verbundenen Gebühren oder sonstigen Fragen zur Restmülltonne beim Entsorgungsverband Saar (EVS), Tel.: 0681/5000-555). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Gefäße alle 14 Tage abfahren zu lassen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nach der 4. Abfuhr für jede weitere Entleerung eine Gebühr zusätzlich zur Basisgebühr hinzugerechnet wird.

Unter Restmüll versteht man diejenigen Abfälle, die zu einer weiteren Verwertung nicht geeignet sind. Restmüll ist Abfall zur Beseitigung und wird zur Erzeugung von Wärme und Strom in Abfallheizkraftwerken genutzt.

In die Restmülltonne gehören:

  • Watte, Windeln und Binden
  • verschmutztes Haushalts- und Hygienepapier
  • kalte Asche aus Hausfeuerungen und Grillstellen
  • Teppichreste, unbrauchbare Textilien, Leder und unbrauchbare Schuhe
  • Zigarettenkippen und Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehricht
  • Gummiartikel (Handschuhe, Stiefel, Schaumgummi)
  • Kunststoffgegenstände, die nicht aus dem Verpackungsbereich stammen (Plastikschüssel, -eimer usw.)
  • verschmutzte Papier- und Tapetenreste

Zu den Kosten für die Entsorgung von Inkontinenzhilfen und Windeln bei Kleinkindern kann bei der Kreisstadt Neunkirchen ein Zuschussantrag gestellt werden.


Nicht in die Restmülltonne gehören:

  • Batterien, schadstoffhaltige Abfälle (Lacke, Chemikalien usw.)
  • sauberes Papier, Pappe, Kartonagen
  • Sondermüll
  • Verpackungsabfälle, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind
  • Elektrogeräte

Abfallsack

Sollten ausnahmsweise einmal mehr Abfälle anfallen, als in das Müllgefäß hineinpassen, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Abfallsäcke zu erwerben. Diese können für 6,- € (Stand: Dezember 2021) an der Infotheke des Rathauses erworben und mit der Restmülltonne zum Abfuhrtermin bereit gestellt werden. Infos unter Tel.: 06821/202-227, -229 und -230.


Biotonne

Ansprechpartner:

Abfuhr der Biotonnen: Zentraler Betriebshof, Tel.: 06821/202-661

An-, Ab- und Ummeldung von Biotonnen und Gebührenabrechnung: Entsorgungsverband Saar (EVS), Tel.: 0681/5000-555

Abfallberatung: Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen, Tel.: 06821/202-227, 229 oder -230

 

Für den Bioabfall stellt der EVS den Haushalten die 120-Liter-Biotonne zur Verfügung, die alle zwei Wochen zu einer festgelegten Gebühr abgefahren wird (nähere Infos zu den damit verbundenen Gebühren oder sonstige Fragen zur Biotonne beim Entsorgungsverband Saar (EVS), Tel.: 0681/5000-555).

Was gehört in die Biotonne?

  • Blumen
  • Blumenerde
  • Brotreste
  • Eierschalen
  • Fischgräten (aus hygienischen Gründen können diese Abfälle auch in die Restmülltonne gegeben werden)
  • Fleischabfälle (aus hygienischen Gründen können diese Abfälle auch in die Restmülltonne gegeben werden)
  • Gemüseabfälle
  • Grasschnitt (angetrocknet)
  • Kaffeefilter
  • Knochen (aus hygienischen Gründen können diese Abfälle auch in die Restmülltonne gegeben werden)
  • Laub
  • Lebensmittel (verdorben) unverpackt
  • Obstabfälle
  • Papier-Küchentücher
  • Papiertüten
  • Pflanzenreste
  • Speisereste
  • Teebeutel
  • Sägemehl/Späne (in kleineren Mengen)
  • Schalen von Früchten
  • Stroh (in kleineren Mengen)
  • Strauch-/Heckenschnitt (in kleineren Mengen)
  • Wurstabfälle
  • Zweige

 Was gehört nicht in die Biotonne?

  • Alufolie
  • Asche
  • Blumentöpfe
  • Holz (behandelt)
  • Illustrierte
  • Kataloge
  • Kleintier- /Katzenstreu
  • Medikamente
  • Milch- /Saftkartons
  • Prospekte
  • Putzlappen
  • Sondermüll
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapetenreste
  • Tierkadaver
  • Textilien
  • Verpackungen
  • Wegwerfwindeln
  • Zellophan
  • Zigarettenreste

Plastik- oder Kunststofftüten gehören ebenfalls nicht in die Biotonne. Dies gilt auch für sogenannte biologisch abbaubare Tüten.

 

 

Was ist beim Befüllen der Biotonne zu beachten?

 

Vor dem Befüllen ist der Boden der Biotonne mit einigen Lagen zerknülltem Zeitungspapier auszulegen. Dies hilft, dass bei der Leerung keine Reste in der Tonne zurückbleiben. Feuchte Abfälle sollten in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne gegeben werden. Dies bindet Feuchtigkeit. Farbig bedrucktes Glanzpapier sollte nicht benutzt werden (ungeeignet für die Kompostierung). Da Bioabfall Luft braucht, müssen die Abfälle in der Tonne zur Durchlüftung mit zerknülltem Papier, Stroh oder kleinen Zweigen vermischt werden. Dadurch werden auch Geruchs- oder Insektenprobleme vermieden. Bei der Eingabe von Grasschnitt ist zu beachten, dass dieser vorher einige Zeit im Freien antrocknen sollte.

 

Im Sommer sollte die Biotonne an einem schattigen, kühlen Platz stehen. Knochen, Fleisch- und Fischabfälle können dann in einem geschlossenen Plastikmüllbeutel auch in die Restmülltonne gegeben werden. Grundsätzlich sollten Sie in den Sommermonaten diese Abfälle immer in das Gefäß geben (Bio- oder Restmülltonne), das als nächstes geleert wird. Im Winter sollte die Biotonne in einem geschützten Raum (Garage oder Keller) stehen. Sollte der Bioabfall in der Tonne eingefroren sein, lösen Sie ihn mit einem Stock von der Tonnenwand.

 

 


Wertstofftonne (Gelbe Tonne)

Ansprechpartner:
Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH,
Tel. 0800-400-6005
E-Mail: gelbe-tonne.neunkirchen(at)rmg-gmbh.de

Seit 1. Januar 2021 ist die RMG Rohstoffmanagement GmbH für das Einsammeln der Leichtverpackungen zuständig. Die Sammlung erfolgt seitdem nicht mehr mittels Wertstoffsäcken (Gelbe Säcke), sondern in der Wertstofftonne (Gelbe Tonne).
Jeder Behälter ist pro Grundstück mit einem Etikett und einem Barcode versehen, der eine genaue Zuordnung zum jeweiligen Grundstück ermöglicht. 
Die Abfuhr erfolgt vierzehntäglich. Die Abfuhrtermine können dem Neunkircher Abfuhrkalender entnommen werden.
Nach Leerung der Tonne durch das zuständige Abfuhrunternehmen wird der Abfall zu einer Sortieranlage gebracht. Dort werden die einzelnen Wertstoffgruppen voneinander getrennt, anschließend zu Großballen verpresst und an Verwertungsbetriebe weitergegeben.
Die Wertstofftonnen dienen der Erfassung von Verkaufs- und Serviceverpackungen, die nicht aus Glas oder Papier sind. Nach der Novellierung der Verpackungsverordnung müssen Verpackungen nicht mehr gekennzeichnet werden. Durch die Zulassung weiterer Systeme für die Rücknahme von Verpackungen können Sie demnach kein Zeichen, den Grünen Punkt oder andere Zeichen für die Rücknahme auf den Verpackungen finden.
Es ist stets auf die korrekte Befüllung der Wertstofftonnen zu achten, da das zuständige Abfuhrunternehmen falsch befüllte Tonnen stehen lässt. So hat beispielsweise Plastikspielzeug nichts in einer "Gelben Tonne" zu suchen, da es sich hierbei nicht um eine Verkaufsverpackung handelt.
 

Sofern die Wertstofftonne zu klein oder zu groß ist, können Hauseigentümer über die RMG einen Gefäßwechsel beauftragen. Das Hinzustellen von zusätzlichen Müllsäcken neben der "Gelben Tonne" verursacht unschöne Anblicke und starke Vermüllung (Aufreißen der Säcke durch Tiere, Wettereinflüsse etc.). Ferner müssen die Mülläcke transparent sein, da die RMG diese Säcke ansonsten auf Grund evtl. Fehl Befüllung nicht abfährt. Bis zur Abholung bleibt der Verbringer verantwortlich.
Der Verbringer hat sich am Abfuhrtag von der ordnungsgemäßen Entsorgung zu überzeugen. Verstreutes und nicht entsorgtes Gut ist durch ihn aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Abfallberatung:
Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen,
Tel. (06821) 202-227, -229 oder -230.



Richtige Befüllung der "Gelben Tonne"


Die Wertstofftonnen dienen der Erfassung von Verkaufs- und Serviceverpackungen, die nicht aus Glas oder Papier sind, wie zum Beispiel:



Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Aluminium

RICHTIG:
Aluschalen, Alufolien etc.

FALSCH: Töpfe, Schüsseln und Ähnliches



Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Weißblech

RICHTIG: Konserven, Getränkedosen etc.

FALSCH: Altmetalle und Ähnliches



Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Kunststoffen

RICHTIG: Tragetaschen, Folien, Joghurtbecher und Einwegflaschen aus Kunststoff etc.

FALSCH: Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, Abdeckfolien und -planen, Spielzeug etc.



Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Verbundstoffen

RICHTIG: Getränkekartons, Kaffee-Vakuumverpackungen etc.

FALSCH: Verpackungen aus reinem Papier oder Karton



Verkaufs- und Serviceverpackungen aus Styropor


RICHTIG: Styroporverpackungen (z.B. Fernseherverpackung)

FALSCH: Deckenplatten, Dämm- und Baumaterial gehören nicht dazu.


Blaue Tonne (Papier)

Ansprechpartner:
Firma  Paulus GmbH, Bergwerkstr. 4, 66299 Friedrichsthal
Tel. (06897) 856000, Hotline: 01803/85600

Abfallberatung:
Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen,
Tel. (06821) 202-227, -229 oder -230

Neben den Altpapiercontainern und dem Wertstoff-Zentrum kann Altpapier auch über die sogenannte Blaue Tonne für Papier und Kartonagen entsorgt werden. In Neunkirchen bietet die Fa. Paulus GmbH Blaue Tonnen an.


Altglascontainer

Ansprechpartner:

Standplatzreinigung: Zentraler Betriebshof, Tel.: 06821/202-661 oder -655

Abfallberatung: Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen, Tel.: 06821/202-227, -229 oder -230

Die Weiß- und Buntglascontainer werden von großen Sammelfahrzeugen regelmäßig geleert. Dabei wird fälschlicherweise immer wieder behauptet, dass das Weiß- und Buntglas im Sammelfahrzeug wieder zusammengekippt wird. Dies ist natürlich nicht der Fall, denn der LKW-Auflieger hat in der Mitte eine Trennwand, so dass die Glasfraktionen voneinander getrennt werden.

Das möglichst sortenreine Altglas fließt als wertvoller Rohstoff wieder in die Glasproduktion und spart somit Rohstoffe und Energie. Dabei ist die Trennung von Weiß- und Buntglas ein wesentlicher Faktor, da bereits geringe Verunreinigungen starke Auswirkungen auf das Endprodukt haben. Auch Fehlwürfe wie z.B. Keramik, Steinzeug, Porzellan, Fenster- und Spiegelglas oder auch Glühbirnen wirken sich nachteilig aus.

Was ist Altglas?

Unter den Begriff "Altglas" fallen Flaschen-, Schraub- und sonstige Einweggläser, die nicht der geltenden Pfandpflicht unterliegen. Typisches Altglas sind Gurkengläser, Marmeladengläser, Einmachgläser, Einweg-Saftflaschen, Einweg-Weinflaschen, Einweg-Spirituosenflaschen, Glasflaschen für Essig, Glasflaschen für Speiseöl, Glasflaschen für Saucen, Glasflaschen für Kosmetika.

Was gehört nicht zum Altglas?

Nicht zum Altglas gehören Keramik- und Porzellanbehälter, Steingutflaschen, Milchglas, Spiegelglas, Flachglas (z.B. Fensterglas), Glasbausteine und Glühbirnen. Sie können in geringen Mengen in der Restmülltonne entsorgt werden. Leuchtstoffröhren und Energiesparbirnen, die ebenfalls nicht zum Altglas gehören, werden im Wertstoff-Zentrum angenommen.

 

Grundsätzliches zur Containernutzung

Es ist nicht zulässig Glas und Papier neben überfüllten Containern abzustellen. In diesen Fällen muss auf Nachbarstandorte ausgewichen werden. Logischerweise ist auch das Abstellen von Haus- und Sperrmüll, Wertstoffsäcken, Sondermüll etc. verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Da insbesondere das Einwerfen von Altglas mit Lärm verbunden ist, wurden die Einwurfzeiten an den Containern auf die Zeit von Montag bis Samstag wie folgt beschränkt:
Glas: 07:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr
Papier: 07:00 bis 20:00 Uhr
Die Benutzung der Container außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet!


Altkleider & Schuhe

Neunkirchen - Innenstadt

  • Bgm.-Ludwig-Straße, PP (WSI)
  • Fernstraße, ZBN (WSI)
  • Gasstraße, Parkplatz - Wertstoffinsel (WSI)
  • Geßbachstraße/ Am Güterbahnhof (WSI)
  • Hirschgartenweg, Parkplatz (WSI)
  • Langenstrichstr./ Liebigstraße, Parkplatz (WSI)
  • Mantes-la-Ville-Platz, PP (WSI)
  • Mendelssohnstraße, PP (WSI)
  • Saarbrücker Straße PP (WSI)
  • Schloßstraße 78, gegenüber (WSI)
  • Sinnerthalerweg gg. 7 (WSI)
  • Waldstraße, gg. 1 (WSI)
  • Waldstraße, gg.30 (WSI)


Heinitz

  • Grubenstraße, Ernst-Krämer-Platz (WSI)
  • Moselschachtstraße  (WSI)


Sinnerthal

  • Mühlenstraße (WSI)


Wiebelskirchen 

  • Auf dem Breitenfeld gg.3 (WSI)
  • Am Friedhof, PP (WSI)
  • Käthe-Kollwitz-Straße gg.7 (WSI)
  • Mecklenburger Weg gg.13 (WSI)
  • Römerstraße gg. 26 (WSI)
  • Tränkenweg gg. 1 (WSI)
  • Wibilostraße, Festplatz (WSI)


Hangard

  • Höcherbergstraße, Parkplatz Ostertalhalle (WSI)
  • Ludwigstraße, gg.22 (WSI)


Münchwies

  • In der Kohlwies, Sportplatz (WSI)


Wellesweiler

  • Berthold-Günther-Platz (WSI)
  • Eisenbahnstraße gg. 69 (WSI)
  • Maikesselkopf (WSI)
  • Rosenstraße gg. 32 (WSI)
  • Rosenstraße 23 (WSI)
  • St.-Barbara-Straße gg. 17 (WSI)


Furpach

  • Beim Wallrasroth 9, Parkplatz (WSI)
  • Rauschenweg gg.53 (WSI)


Kohlhof

  • Andreas-Limbach-Straße gg. 33 (WSI)
  • Haberdell gg. 2 (WSI)


Ludwigsthal 

  • Hauptstraße gg. 45 (WSI)

Altpapiercontainer

Ansprechpartner:

Standplatzreinigung: Zentraler Betriebshof, Tel.: 06821/202-661 oder -655

Abfallberatung: Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen, Tel.: 06821/202-227, -229 oder -230

Die Altpapiercontainer werden ebenfalls regelmäßig von großen Sammelfahrzeugen geleert. Das Altpapier wird dann zur Sortieranlage gebracht. Diese sortieren das Papier in verschiedene Stoffgruppen und pressen es zu Großballen, welche dann zur weiteren Verarbeitung an Verwertungsbetriebe gegeben werden. Dort können neue Produkte wie z.B. Recyclingpapier, Kartons, Tapeten, Papiertücher, Toilettenpapier etc. hergestellt werden. Beim Papierrecycling wird neben der Holzeinsparung auch rund dreimal weniger Energie verbraucht. Der Verbrauch an Wasser beträgt nur 15 % gegenüber der Herstellung von neuem Papier aus Holz.

Was ist Altpapier?

Unter den Begriff "Altpapier" fallen Papier und Kartonagen. Typische Altpapiere sind Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kataloge, Kartons, Verpackungen aus Papier und Karton. Wenn auf Anhieb nicht feststellbar ist, ob eine Verpackung aus Papier besteht, hilft die Reißprobe weiter. Reißen Verpackungen wie Papier, gehören sie in den Papiercontainer.

Was gehört nicht zum Altpapier?

 

  • Verpackungen aus Verbundstoffen wie z.B. Milch- und Safttüten
  • Fotopapier, Kohlepapier, Pergamentpapier
  • Imprägniertes Papier
  • Tapeten
  • Verschmutzte Papierverpackungen, Küchentücher aus Zellstoff

 

Grundsätzliches zur Containernutzung

Es ist nicht zulässig Glas und Papier neben überfüllten Containern abzustellen. In diesen Fällen muss auf Nachbarstandorte ausgewichen werden. Logischerweise ist auch das Abstellen von Haus- und Sperrmüll, Wertstoffsäcken, Sondermüll etc. verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Da insbesondere das Einwerfen von Altglas mit Lärm verbunden ist, wurden die Einwurfzeiten an den Containern auf die Zeit von Montag bis Samstag wie folgt beschränkt:
Glas: 07:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr
Papier: 07:00 bis 20:00 Uhr
Die Benutzung der Container außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet!

 


Bauschuttdeponie

Ansprechpartner:
Fa. Teralis,
Tel.: 06821/904730

Abfallberatung:
Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen,
Tel.: 06821/202-227, -229 oder -230

Für mineralische, nicht brennbare Abfälle wie z.B. Erdaushub, Mauerbruch, Gips, Ziegel, Betonsteine, Keramikplatten oder -fliesen, Toilettenschüsseln, Glasbausteine, Waschbecken und Steingut steht in Neunkirchen die Bauschuttdeponie der Firma Teralis zur Verfügung. Die Anlieferung mineralischer Abfälle wird nach der gültigen Preisliste der Fa. Teralis abgerechnet. Infos unter u. g. Rufnummer.

Fa. Teralis (Tel.: 06821/904730), Zum Schotterwerk, 66538 Neunkirchen

Es werden ausschließlich mineralische Abfälle angenommen, so dass alle organischen und brennbaren Abfälle wieder mitgenommen werden müssen.

Öffnungszeiten (Stand: November 2023):

November bis März
Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr
Samstag geschlossen

April bis Oktober
Montag bis Donnerstag von 7 bis 16.30 Uhr
Freitag von 7 bis 16 Uhr
Samstag geschlossen

Die Anlage ist an folgenden Terminen geschlossen:

  • Rosenmontag
  • Vom 22. Dezember bis 1. Januar

Einlass bis 30 Minuten vor Schließung!

 


Grünschnittverwertung

Ansprechpartner:

 

Abfallberatung: Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen, Tel.: 06821/202-227, -229 oder -230

Rund 30 % unserer Abfälle sind organische Abfälle aus Küche und Garten. Diese bedürfen keiner kostenintensiven Beseitigung über die Restmülltonne. Daher werden derartige Massen entweder zur Erzeugung von Energie in sogenannten Biomassekraftwerken oder zur Erzeugung von Kompost genutzt. Mit diesen sinnvollen Nutzungen geht auch die Reduzierung der Restmüllmenge und damit die Reduzierung der Entsorgungskosten einher, was wiederum den Gebührenzahlern zugute kommt.

 

 

Grundsätzlich gibt es zwei Wege der Grünschnittverwertung, erstens über den kommunalen Grünschnittannahmeplatz und zweitens mittels Eigenkompostierung. Kleinere Mengen organischer Abfälle können auch mittels Biotonne entsorgt werden.

 


Eigenkompostierung

Die Vorteile der Eigenkompostierung liegen auf der Hand: Der eigene Kompost, im eigenen Garten hergestellt, erspart den künstlichen Dünger einschließlich entsprechender Kosten. Je mehr biologische Abfälle schon direkt im Garten kompostiert werden, um so weniger dieser Abfälle landen in den Restmülltonnen und damit in der Müllverbrennung.

Was kann kompostiert werden:

Aus der Küche:

  • Brotreste
  • Eierschalen (zerrieben)
  • Gemüseabfälle
  • Kaffeefilter
  • Küchentücher aus Papier
  • Obstreste
  • Papiertüten
  • Früchte- / Nussschalen
  • Speisereste (außer Fleisch und Wurst)
  • Teebeutel
  • Zeitungen (zerknüllt, geringe Mengen)

 

Aus dem Garten:

  • Blumen
  • Blumenerde
  • Grasschnitt (getrocknet)
  • Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz
  • Laub
  • Nadelstreu
  • Pflanzenreste
  • Strauch- / Heckenschnitt
  • Stroh
  • Zweige (klein)

 

 

Was kann nicht kompostiert werden?

  • Alufolie
  • Asche / Ölasche
  • Fischabfälle
  • Hunde- /Katzenstreu
  • Holz (imprägniert, lackiert)
  • Hygienepapier
  • Illustrierte
  • Kartonagen
  • Kehricht
  • Knochen
  • Leder
  • Milchtüten
  • Prospekte
  • Saftpackungen
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapetenreste
  • Textilien
  • Windeln
  • Zellophan
  • Zigarettenreste

Sperrmüllabfuhr

Ansprechpartner:

Terminvereinbarung zur Sperrmüllabfuhr ausschließlich beim Zentralen Betriebshof, Tel.: 06821/202-654 (Mo - Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr)

 

Als Sperrabfall können Dinge entsorgt werden, die üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden - also Hausratsgegenstände und Wohnungsmöbel, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.

Der EVS hat zahlreiche Wertstoff-Zentren (s. Wertstoff-Zentrum) eingerichtet. Ab 01.01.2022 wird eine geringe Gebühr von 2 Euro je angefangenem Kubikmeter Sperrabfall (max. 2 Kubikmeter) berechnet. Wer jedoch keine Möglichkeit hat, seinen Sperrmüll selbst anzuliefern, kann 0,5 bis höchstens 4 m3 Sperrmüll im Rahmen eines individuellen Sperrmülltermins abfahren lassen. Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf, wodurch eine Vermüllung des Straßenbilds unterbunden und sichergestellt wird, dass nur derjenige für die Sperrmüllabfuhr zahlt, der sie auch wirklich in Anspruch nimmt. Ab 01.01.2022 können Eigentümer*innen einer Immobilie und Mieter*innen, die über eine entsprechende Vollmacht verfügen, pro Jahr kostenlos mehrere Sperrabfall- Abholungen in Anspruch nehmen. Terminvereinbarungen bitte unter Tel.: 06821/202-654.

Ausgediente Elektrogeräte gehören grundsätzlich nicht zum Sperrmüll. Jedoch besteht die Möglichkeit den zentralen Betriebshof unter Tel.: 06821/202-654 mit dem Transport von Großgeräten zum Wertstoff-Zentrum zu beauftragen. Dieser Service kostet 5,10 € je Großgerät (Stand: August 2023).

Terminvereinbarungen sind von montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr beim Zentralen Betriebshof unter Tel.: 06821/202-654 möglich. Größere Sperrmüllmengen über 4 m3 sowie zu entsorgende Elektrogeräte sind bei der Terminvereinbarung unbedingt mitzuteilen.

Es ist darauf zu achten, dass die Abfälle frühestens einen Tag vor dem vereinbarten Abfuhrtermin auf dem Gehweg bereitgestellt werden dürfen. Die gefahrlose Nutzung des Gehweges muss gewährleistet sein.

Zum Sperrmüll gehören:

  •   Möbel

-          Sessel, Sofa, Schrank, Schrankteile (Türen, Rückwände, Einlegeböden  etc.)

-          Arbeitsplatte (Küche)

-          Tische, Stühle, Regale

-          Bettgestell, Sprungrahmen, Matratze, Federbetten

-          Kleiderständer, Bilderrahmen (groß)

-          Spiegel (groß)

-          Teppich (gerollt)

-          Ölofen (ohne Tank / Dosiereinrichtung)

  •    Hausratsartikel

-          Kleintierkäfig, Koffer, künstl. Weihnachtsbaum, Projektionsleinwand

  • Haushaltsgeräte (groß)

-          Besen, Schrubber, Wäschekorb, Bügelbrett

-          Haushaltsleiter

  • Kinderspielzeug (groß)

-          Bobbycar, Kettcar, Traktor, Dreirad, Kinderroller

-          Großes Plüschtier, Kinderrutsche und -schaukel

  • Campingartikel

-          Zelt, Campingtisch, -stuhl, -sessel, -liege

-          Schlauchboot, Kinderplanschbecken

  • Gartengeräte

-          Rechen, Spaten, Hacke, Schaufel

-          Wäschespinne

-          Schnellkomposter

-          Rasenmäher mit Benzinmotor (ohne Öl u. Benzin) o. mechan. Vertikutierer  mit Benzinmotor

-          Regenfässer- und Regentonnen bis 300 Liter Fassungsvermögen

  • Gartenmöbel

-          Gartenstuhl, Gartenbank, Gartentisch

-          Hollywoodschaukel (zerlegt)

-          Sonnenschirm, Grasteppich

-          Blumenkübel (groß und nicht aus Ton oder Stein)

-          Sandkasten (Holz oder Kunststoff)

  • Sportgeräte

-          Fahrrad, Trimmrad

-          Ski u. Skistöcke, Snowboard, Surfbrett

-          Tischfußballspiel, Tischtennisplatte

 


Zum Sperrmüll gehören nicht:

 

-          Bauholz wie z.B. Kanthölzer, Dachlatten usw.

-          Bodenbeläge wie z.B. Laminat, Parkett usw.

-          Gebäudebestandteile wie z.B. Türen, Fenster usw.

-          Kleinabfälle wie z.B. Tapeten, Schuhe, Handtaschen, Kleiderbügel usw.

-          in Plastiksäcken und Kartonagen verpackter Restmüll

-          Reifen

-          Bauschutt wie z.B. Waschbecken, Steine und sonstiges Abbruchmaterial

-          Elektrogeräte

-          Bade- und Duschwannen aus Emaille oder Kunststoff

Weder bei der Anlieferung von Sperrmüll im Wertstoff-Zentrum noch bei der Bereitstellung zur Sperrmüllabfuhr darf Material in Abfallsäcke ("blaue Säcke") verpackt sein, da es möglich sein muss, die Zugehörigkeit zur Fraktion Sperrmüll zu kontrollieren. Solche Abfallsäcke werden beim Sperrmüll nicht angenommen bzw. abgefahren.


Direktanlieferung von Rest- und Sperrmüll

Die Direktanlieferung von Rest- und Sperrmüll ist an der folgenden Anlage des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) möglich:

Deponie/Umschlagstation Illingen
Gymnasialstr. 140, 66557 Illingen
Infos unter Tel.: 06825/44813

Öffnungszeiten (Stand: Dezember 2021):
Montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Samstags von 07:30 Uhr bis 14:45 Uhr

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung.


Sonderabfallentsorgung

Ansprechpartner:

Abfallberatung: Amt für Umwelt, Brandschutz und Rettungswesen, Tel.: 06821/202-227, -229 oder -230

Die Entsorgung der Sonderabfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen erfolgt über das Ökomobil, welches zu festen Zeiten (s. Abfuhrkalender) am Wertstoff-Zentrum bereit steht.

Zu den privaten Sonderabfällen gehören:

  • Abbeizmittel, Abfluss- und WC-Reiniger
  • Auto- und Trockenbatterien
  • Desinfektionsmittel
  • flüssige Altfarben und Altlacke (eingetrocknete Altfarben und Altlacke kommen in die Restmülltonne)
  • Fleckenentferner und Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel und Hydrauliköle
  • Imprägniermittel, Klebstoffe, Spraydosen aller Art (wenn nicht völlig entleert)
  • Chemikalien aller Art, Pflanzenschutzmittel
  • Rostschutzmittel und Rostumwandler, Salmiak und chloraktive Reiniger (Bleichmittel)
  • Schädlings- und Schimmelbekämpfungsmittel, Terpentin
  • Thermometer und quecksilberhaltige Schaltelemente
  • Unterbodenschutzmittel, Verdünner

Feuerlöscher: Diese können gegen Gebühr als  Sonderabfall über das Ökomobil, welches zu bestimmten Zeiten (s. Abfuhrkalender) auf dem Wertstoff-Zentrum bereitsteht, abgegeben werden. Weitere Informationen hierzu beim Entsorgungsverband Saar (EVS) unter Tel.: 0681/5000-555.

Nicht zu den privaten Sonderabfällen gehören:

  • Asbestprodukte
  • Munition
  • Sprengstoffe
  • Spritzen/Kanülen
  • Toner


Darüber hinaus werden im Wertstoff-Zentrum nicht angenommen:

 

Dispersionsfarben (Innen- bzw. Außenbinder und Latexfarben)

Diese sind lösemittelfrei und können am besten eingetrocknet oder mit Sägemehl oder mit Papier eingedickt in die Restmülltonne (wegen Verschmutzung der Restmülltonne in eine Kunststofftüte packen) gegeben werden. Leere Farbbehälter können über den Wertstoffsack entsorgt werden.

Ausgetrocknete Farben und leere Farbdosen

Lösemittelfreie und ausgetrocknete Farben gehören in die Restmülltonne. Die leeren Behälter können über den Wertstoffsack entsorgt werden.

 

Lösemittelhaltige Farb- oder Lackreste, die nicht eingetrocknet sind, müssen als  Sonderabfall über das Ökomobil entsorgt werden, welches zu bestimmten Zeiten (s. Abfuhrkalender) auf dem Wertstoff-Zentrum bereitsteht.

 

 


Ökomobil - Was wird entsorgt?

Das Ökomobil ist eine mobile Abgabestelle, die Sonderabfälle zur Entsorgung entgegennimmt. In Neunkirchen fährt das Ökomobil das Gelände des Wertstoff-Zentrums Neunkirchen-Heinitz einmal monatlich an.

Im Abfuhrkalender sind die exakten Termine des Ökomobils der Kreisstadt mit einem Ö (pink eingefärbt) gekennzeichnet. Private Haushalte können bei den Mitarbeitern des Ökomobils ihre Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen abgeben.

Die Entsorgung ist mit Ausnahme von Feuerlöschern kostenlos. Pro Feuerlöscher werden 13 Euro für die Entsorgung berechnet.

Angenommen werden unter anderem:

  • Abflussreiniger
  • Autobatterien (max. 2 pro Abgabetag)
  • Feuerlöscher (max. 3 pro Abgabetag)
  • Laugen
  • Klebstoffe
  • Lösungsmittelhaltige Lacke und Farben
  • Säuren
  • Tiefengrund
  • Thermometer
  • Verdünner
  • Pestizide
  • Abfluss-/WC-Reiniger
  • Pflanzenschutzmittel
  • Holzschutzmittel
  • Fleckentferner

Nicht angenommen werden unter anderem:

  • Altreifen
  • Asbest
  • CO2 – Patronen
  • Lösemittelfreie Innen- und Außenfarben
  • Toner
  • Spritzen
  • Medikamente
  • Radioaktive Stoffe


Bitte beachten!
Es werden lediglich drei Feuerlöscher und zwei Autobatterien pro Abgabetag am Ökomobil angenommen. Für die Autobatterien werden durch den EVS, Bescheinigungen erstellt werden, um das Pfand zurück zu erhalten. Die Abgabemenge am Ökomobil ist auf 50 kg bzw. 30 l Sondermüll pro Abgabetag begrenzt, daher soll die Abgabe des oben genannten Sondermülles in haushaltsüblichen Mengen erfolgen.