Seit dem 1. April 2012 gilt das Anerkennungsgesetz für die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen auf Bundesebene.
"Anerkennung-in-Deutschland" ist das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Migrantinnen und Migranten und ausländische Fachkräfte erfahren hier, wie und wo sie einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen können. Mit wenigen Klicks leitet sie der Anerkennungs-Finder an die für ihr Anliegen zuständige Stelle. Beraterinnen und Berater finden auf der Website zudem alle relevanten Informationen zu den Verfahren zur beruflichen Anerkennung sowie den rechtlichen Grundlagen. Alle Inhalte sind auf Englisch und Deutsch verfügbar. Betrieben wird das Portal vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), finanziert wird es im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)".
Mehr Informationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
"Recognition in Germany" is the official online portal for the Federal Recognition Act. It provides migrants and foreign skilled workers with information on how and where they can submit an application for recognition of the vocational qualifications they have gained abroad. The Recognition Finder enables them to identify the competent body for their own particular case with just a few clicks of the mouse. Advisors visiting the site will also find all the relevant information they need regarding vocational recognition procedures and the underlying legal principles. All content is available in German and English. The portal is operated by the Federal Institute for Vocational Education and Training (BIBB) on behalf of the Federal Ministry of Education and Research (BMBF) and is financed within the scope of the "Integration through training - IQ" funding programme.
For more information, please visit: www.anerkennung-in-deutschland.de
Das Saarland ist das zweite Bundesland, in dem ein Landes-Anerkennungsgesetz in Kraft getreten ist. Seit dem 1. Dezember ergänzt dieses Gesetz das Anerkennungsgesetz des Bundes und regelt die Verfahren zur Gleichwertigkeitsüberprüfung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für die Berufe, die auf Landesrecht beruhen.