Der Stadtrat hat im August 2017 die Änderung der Sportförderrichtlinien beschlossen, wonach Neunkircher Sportvereine unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen beantragen und erhalten können. Hierzu stellt die Stadt jährlich je nach Haushaltslage Fördermittel zur Verfügung. Bei den Zuwendungen wird unterschieden zwischen Investitionszuschüssen für Neubau- und Instandsetzungsarbeiten an vereinseigenen Sportstätten einschließlich energetischer Maßnahmen und Zuschüssen an Vereine, denen aus unterschiedlichen Gründen außergewöhnliche Belastungen entstanden sind.
Antragsberechtigt sind nur Vereine, die dem Neunkircher Sportverband (NSV) angeschlossen sind. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen trifft der Sportausschuss des Stadtrates nach vorherigen Vorschlägen der Verwaltung in Abstimmung mit dem NSV.