Auch das Lagezentrum des Landkreises empfiehlt eine Absage von Veranstaltungen. Es wird mit 60 Litern Regen pro Quadratmeter gerechnet. Zudem drohen Windstärken um 120 km/h. Auch vor Hagelkörnern von bis zu 5 cm wird gewarnt.
Aufgrund der gemeldeten Wetterlage hat die Kreisstadt Neunkirchen zusammen mit der Neunkircher Kulturgesellschaft entschieden, das Stadtfest heute bereits am 18.30 Uhr zu beenden. Somit entfällt auch das Public Viewing.
Auch das Lagezentrum des Landkreises empfiehlt eine Absage von Veranstaltungen. Es wird mit 60 Litern Regen pro Quadratmeter gerechnet. Zudem drohen Windstärken um 120 km/h. Auch vor Hagelkörnern von bis zu 5 cm wird gewarnt.
Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.
Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.
Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.
Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung
Hochwasser-Informationen der Landesregierung
Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Mail: lua(at)lua.saarland.de
Spenden bitte auf das Konto der Stadt
Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“
Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.