Am Sonntag, 15. Dezember 2024, hätte in der Kreisstadt Neunkirchen die Wahl des Integrationsbeirates stattgefunden.
Am 10. Oktober 2024 um 18 Uhr ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl desIntegrationsbeirates der Kreisstadt Neunkirchen am 15. Dezember 2024 verstrichen. Es wurden bis dato keine Wahlvorschläge eingereicht.
Werden keine Wahlvorschläge eingereicht, findet keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirats entfällt für die Dauer von fünf Jahren, § 50 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) und § 13 Abs. 3 Satzung über die Einrichtung eines Integrationsbeirates in der Kreisstadt Neunkirchen.
In diesem Fall soll gemäß § 50 Abs. 3 KSVG eine Integrationsbeauftragte oder ein Integrationsbeauftragter benannt werden.
Als Integrationsbeauftragter wird der bereits für die Kreisstadt Neunkirchen tätige hauptamtliche Integrationsbeauftragte Herr Zeljko Cudina benannt, welcher die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen wird.