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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

KEW stellt Strom in Bahnhofstraße wieder an

Hauseigentümer können Keller auspumpen

Im Bereich der Bahnhofstraße 34-50 hat die Feuerwehr mit dem THW in den vergangenen Tagen immer wieder Wasser abgepumpt, nur um am nächsten Tag festzustellen, dass das Wasser über Nacht wieder nachgelaufen ist. Mittlerweile hat sich der Pegelstand jedoch bei nur noch rund 20 cm eingependelt.

Da die Feuerwehr aufgrund der Vielzahl der Einsätze die Pumpen an anderen Stellen benötigt und keine Kapazitäten hat, dort dauerhaft abzupumpen, sind die Gebäudeeigentümer aufgefordert, selbst Pumpen zu beschaffen und zu betreiben, um die Keller ihrer Häuser auszupumpen. Die KEW schaltet dort derzeit sukzessive wieder den Strom an, damit die Pumpen betrieben werden können.

Bis auf einige vereinzelte Häuser konnte die KEW inzwischen die Bahnhofstraße wieder an den Strom anschließen. Bei einigen Häusern muss zuerst noch die Hausinstallation in Stand gesetzt werden.

Grundsätzlich ist in den Häusern in der Bahnhofstraße also wieder Strom vorhanden, so dass Pumpen – auch über die Nachbarhäuser – mit Strom versorgt werden können. Für den Fall, dass eine Stormversorgung der Pumpen über bereits angeschlossene Nachbarhäuser nicht möglich ist, haben KEW und ZBN einen sogenannten Baukraftanschluss (BKA) aufgestellt. Ein BKA ist quasi ein provisorischer Verteiler, der im Zusammenhang mit Veranstaltungen umgangssprachlich auch als „Festverteiler“ bekannt ist.

Auf keinen Fall sollten Betroffene ein Notstromaggregat mit Verbrennungsmotor in Häusern betreiben. Diese Aggregate produzieren mit Kohlenstoffdioxid (CO²) und Kohlenstoffmonoxid (CO) Abgase, die unmittelbar lebensgefährlich sind.

Kategorie: Hochwasser

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.