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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Heizölverbraucheranlagen - Die wichtigsten Fragen zu den Nachwirkungen des Extremwetters vom Pfingst-Wochenende

Die Starkregen- und Hochwasserereignisse über Pfingsten haben uns allen die Gefahren des Klimawandels und seiner Folgen in einer drastischen Art und Weise vor Augen geführt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Heizölverbraucheranlagen besitzen, haben durch das Hochwasser Schäden an ihren Heizöltanks oder anderen Anlagenteilen erlitten.

Zunächst gilt in diesem Fall, durch einen Fachbetrieb zu überprüfen, ob die Anlage repariert werden kann. Da die Errichtung, Instandsetzung und Stilllegung von Heizöltanks mit einem Volumen von über 1.000 Liter generell nur von Fachbetrieben durchgeführt werden darf, sollten Sie sich, um Missverständnisse zu vermeiden, vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebsnachweis zeigen lassen.

Selbst wenn keine äußeren Schäden an den Öltanks erkennbar sind, sollten Fachbetriebe eine Funktionsprüfung der Heizölverbraucheranlage durchführen. Da seit dem 5. Januar 2023 Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachzurüsten sind, müssen Sie auch unabhängig von Schäden prüfen lassen, ob Ihr Tank bereits hochwassersicher ist oder hier weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Haben Sie festgestellt, dass Heizöl aus Ihrer Anlage ausgetreten ist, dann muss der Betrieb sofort eingestellt werden und ein Fachbetrieb muss den Öltank leeren. Des Weiteren ist unverzüglich das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz bzw., bei dessen Nichterreichbarkeit, die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen.

Weitere Informationen zu einem effektiven Schutz des Öltanks vor Hochwasser oder mögliche alternative Energieträger erhalten Sie bei den FAQs des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz: www.saarland.de/heizoel

Neben den Folgen für die Heizölverbraucheranlagen wurden nach dem Rückzug der Wassermassen weitere Schäden sichtbar. Im Geäst von Bäumen und Sträuchern hängende oder auf Flächen zurück gebliebene Abfälle sowie Schlämme von über ihre Ufer getretenen Gewässern müssen ebenfalls beseitigt werden. Auch hier hat das Ministerium allgemeine Informationen zum Umgang mit diesen Hochwassernachwirkungen zusammengestellt: www.saarland.de/nhuf

Kategorie: Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.