Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Entsiegelung von Flächen, um die Wassermenge in den Kanälen zu reduzieren. Eigentümerinnen und Eigentümer, die...
Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 146.000 Euro haben Oberbürgermeister Jörg Aumann und der Neunkircher Sportverband (NSV) am Dienstag, 22. Oktober,...
Bürgermeisterin Lisa Hensler hat am Mittwoch, 25. September, eine Bedarfszuweisung in Höhe von 195.266 Euro von Staatssekretär Torsten Lang...
Die beiden Veranstaltungen "Bloody Monday" und "Tango Workshop" finden in der Stummschen Reithalle, anstelle im Leerstand Zeemann, statt.
Mit einem Helferfest setzt der Jugendtreff Wiebelskirchen den Startschuss für den Weiterbetrieb nach dem Hochwasser.
Durch die Unwetter der letzen Wochen kam es auf den drei Mountainbikestrecken, mit Start und Ziel am Kombibad "Die Lakai", u.a. durch umgefallene...
Aufgrund der gemeldeten Wetterlage hat die Kreisstadt Neunkirchen zusammen mit der Neunkircher Kulturgesellschaft entschieden, das Stadtfest heute...
Annahme von Möbeln verzögert sich aufgrund der hohen Spendenbereitschaft
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse über Pfingsten haben uns allen die Gefahren des Klimawandels und seiner Folgen in einer drastischen Art und...
Der Servicepunkt von Deutsche Glasfaser in Bahnhofstr. 44, 66538 Neunkirchen muss aufgrund eines Hochwasserschadens an der Immobilie bis auf Weiteres...
Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.
Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.
Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.
Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung
Hochwasser-Informationen der Landesregierung
Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Mail: lua(at)lua.saarland.de
Spenden bitte auf das Konto der Stadt
Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“
Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.