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Historischer Friedhof - Stummsche Erbbegräbnisstätte

Stummscher Friedhof, Säule mit eisernen Kreuzen  / © Rosar

Stummscher Friedhof / © Rosar

Sinnerthaler Weg


Fläche 0,1 ha

Die denkmalgeschützte Erbbegräbnisstätte der Familie Stumm liegt in einem herrlichen Hain am Sinnerthaler Weg. Wann genau die Anlage errichtet wurde, ist nicht bekannt, man geht davon aus, dass sie 1845 geschaffen wurde.

 

Das im Zentrum des Friedhofes errichtete neugotische gusseiserne Denkmal trägt die Inschrift "Gefertigt auf dem Neunkircher Eisenwerk 1845". Die Frontplatte des Denkmals verkündet Folgendes: "Ruhestätte der Familie Stumm, eingeweiht am Begräbnistag des Carl Friedrich Stumm, den 27. Februar 1848". Sein Sohn, Karl Ferdinand von Stumm, und dessen Nachkommen sind hier nicht bestattet. Für seinen engsten Familienkreis ließ Karl Ferdinand von Stumm am Fuße des Halberges in Saarbrücken einen eigenen Friedhof errichten.

Hier in Neunkirchen sind sein Großvater, der Vater sowie ein Bruder und dessen Nachkommen begraben.

 


Stummscher Friedhof / © Rosar

Stummscher Friedhof / © Rosar

Die Gräber sind durch schlichte in Stahl gegossene Kreuze gekennzeichnet. Ausnahme bildet die Grabstätte des Herrn von Strantz, sie liegt seitlich und ist mit einer gegossenen Grabplatte bedeckt. Nach dem 2. Weltkrieg fanden nur noch gelegentlich Bestattungen statt. 1993 wurde letztmalig eine Nachfahrin der Familie beigesetzt. Der Friedhof wurde im Jahre 1990 aus dem Besitz des Neunkircher Eisenwerkes an die Kreisstadt übertragen. Im Jahre 2001 wurde die Erbbegräbnisstätte grundlegend neugestaltet.

(Text-Quelle: Unveröffentlichtes Manuskript von Rainer Knauf "Die Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, 2004)

(Stand: Mai 2004)


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Öffnungszeiten der Friedhöfe

01.04.-30.09. von 8.00 bis 20.00 Uhr
01.10.-31.03. von 8.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung
Tel.: 06821 / 202-602


Zugänglichkeit für mobilitätsbehinderte Menschen

Zugang über 4 Stufen

 

Keine öffentliche Toilette