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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Kreisstadt nimmt Anträge entgegen

zu Finanzhilfen nach Elementarschäden-Richtlinie

Foto: Pixabay

Die Landesregierung hat zusammen mit den Landkreisen und den Städten und Gemeinden im Saarland sehr schnell finanzielle Hilfen für Betroffene des Hochwassers auf den Weg gebracht. Ein Punkt dieser Maßnahmen sind Finanzhilfen nach Elementarschäden-Richtlinie. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit. Es wird eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der festgestellten Schadenssumme gewährt, maximal 75.000 Euro. Bei einer Schadenssumme von über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des zur Behebung der Schäden notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schadensbetrag gewährt werden.

Formular im Internet und im Rathaus erhältlich

Zu den Hochwasserhilfen hat die Landesregierung ein umfassendes FAQ unter www.saarland.de/hochwasser erstellt, auf der alle Voraussetzungen genau erläutert sind. Dort steht auch das notwendige Formular zur Verfügung. Auch die Kreisstadt Neunkirchen bündelt unter www.neunkirchen.de/hochwasser die Informationen zum Hochwasser. Auch dort steht das Formular zum Download bereit. Zudem liegen an der Infotheke des Rathauses die Formulare in Papierform aus.

Vollständige Anträge im Rathaus abgeben
Betroffene Neunkircherinnen und Neunkircher können ihre vollständigen Anträge ab sofort an der Information des Rathauses abgeben.

Kategorie: Hochwasser

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.