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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Hochwasser

Die Landesregierung hat zusammen mit den Landkreisen und den Städten und Gemeinden im Saarland sehr schnell finanzielle Hilfen für Betroffene des...

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Hochwasser

Aufgrund eines umgestürzten Baumes und eines Hangrutsches ist der Feldweg am Kerbacherloch nicht mehr passierbar und muss für den öffentlichen Verkehr...

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Umwelt + Entsorgung

Besondere Situationen brauchen pragmatische Lösungen. Aufgrund des Hochwassers fährt der Zentrale Betriebshof Neunkirchen (ZBN) derzeit in den...

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Bauen + Wohnen

Der Stromausfall in Folge des Hochwassers in der Neunkircher Innenstadt kann auch Auswirkungen auf Brandschutzanlagen in Gebäuden haben. Die Untere...

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Hochwasser

Nach wie vor gibt es in betroffenen Anwesen noch viel aufzuräumen und zu säubern. Helfende Hände sind bei den Betroffenen natürlich herzlich...

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Hochwasser

Unmittelbar nach dem Hochwasser hat die Stadt in der Gebläsehalle für die betroffenen Menschen in der Innenstadt eine Anlaufstelle geschaffen. Auch in...

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Hochwasser

Hauseigentümer können Keller auspumpen

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Hochwasser

Aufgrund von Hochwasserschäden muss die Zweigstelle der Stadtbibliothek in Wiebelskirchen vorübergehend geschlossen bleiben. Wir bitten um...

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Sonstiges

Erneutes Update zu den aktuellen Öffnungszeiten der Anlaufstellen (Stand 20. Mai)

Gebläsehalle Neunkirchen, An den Hochöfen

  • ⁠am heutigen Montag und...
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Rathaus

In Teilen der Neunkircher Innenstadt und den Stadtteilen Wiebelskirchen, Wellesweiler und Hangard musste die KEW aus Sicherheitsgründen den Strom und...

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.