Die Kreisstadt Neunkirchen als öffentlicher Auftraggeber ist nach § 20 VOB/A und § 19 VOL/A gehalten, bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb nach Zuschlagserteilung oberhalb der nachfolgenden Wertgrenzen für den Zeitraum von 6 Monaten (VOB/A) bzw. 3 Monaten (VOL/A) auf Internetportalen oder ihrer Internetseite zu informieren.
Die Wertgrenzen sind bei:
• | beschränkten Ausschreibungen nach VOB/A: | 25.000,-- € netto, |
• | freihändigen Vergaben nach VOB/A: | 15.000,-- € netto, |
• | beschränkten Ausschreibungen nach VOL/A: | 25.000,-- € netto, |
• | freihändigen Vergaben nach VOL/A: | 25.000,-- € netto. |