Zur Attraktivierung der Innenstadt bietet die Kreisstadt Neunkirchen gezielte Förderungsmaßnahmen für den Handels- u. Dienstleistungssektor sowie die Wohnraummodernisierung an.
Revitalisierungsprogramm
Für Existenzgründungen /Neuvermietungen und Renovierungen, die zu einer qualitativen Verbesserung des Geschäftsflächenangebotesführen, können Einzelhändler, die ein leerstehendes Ladenlokal anmieten für die Dauer von 12 Monaten einen Mietzuschuss von 2,50 Euro/qm erhalten.
Mit der finanziellen Förderung von Renovierungen sollen Hauseigentümer, die einen längeren Zeitraum aufgrund eines Leerstandes Mietausfälle hatten, wieder in die Lage ersetzt werden, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können.
Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Gesamtinvestitionen, jedoch
höchstens 5000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag an das Bauamt der Kreisstadt Neunkirchen. Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass mit Maßnahmen nicht vor Antragstellung begonnen werden darf. Die gesamte Förderrichtlinie sowie informationen über das Fördergebiet finden Sie unter dem nebenstehenden Link "Revitalisierungsprogramm".
Modernisierungsprogramm für Wohnraum
Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden wird ebenfalls durch eine eigenes Programm für privat genutzte Gebäude unterstützt.
Förderungsfähig sind Maßnahmen an und in einem modernisierungs- oder instandsetzungsbedürftigen Gebäude mit erheblichen Ausstattungsmängeln, wenn dieses nach der Erneuerung noch für einen angemessenen Zeitraum, seiner vorgesehenen Nutzung dienen kann. Näheres entnehmen Sie nebenstehendem Link "Modernisierung"
Wolfgang Weyrich
Bauamt, Abt f. Bau- u. Friedhofsverwaltung
Rathaus, Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Tel.: 06821/202-614
E-Mail: bauverwaltung(at)neunkirchen.de