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Kommunal- u. Europawahl am 9. Juni 2024

Wahlen in der Kreisstadt Neunkirchen am 9. Juni 2024:



  • Wahl zum 10. Europäischen Parlament


  • Wahl des Kreistages des Landkreises Neunkirchen


  • 

Wahl des Stadtrates der Kreisstadt Neunkirchen


  • Wahl des Ortsrates im Stadtteil Neunkirchen


  • Wahl des Ortsrates im Stadtteil Wellesweiler
  • Wahl des Ortsrates im Stadtteil Furpach-Kohlhof-Ludwigsthal


  • Wahl des Ortsrates im Stadtteil Wiebelskirchen-Hangard-Münchwies





Direktwahl

  • Wahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Neunkirchen

Eine eventuell notwendige Stichwahl der Landrätin oder des Landrats würde am 23. Juni 2024 erfolgen.


Wahlaufruf – Ihre Stimme für unsere Demokratie!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 9. Juni 2024 finden im Saarland die Europa- und Kommunalwahlen statt. Das bedeutet für Neunkirchen, dass nicht nur das zehnte Europaparlament gewählt wird, sondern auch der Kreistag, der Landrat, der Neunkircher Stadtrat und die Ortsräte der Stadtteile. Sie können mit Ihrer Stimmabgabe also sowohl die europäische Politik beeinflussen, als auch die Entscheidungen unmittelbar und direkt vor Ort.

Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Dieses Recht, die Politik unseres Landes durch das eigene Votum mitbestimmen zu können, ist ein sehr hohes Gut. Sie haben durch Ihre Wahl die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung unseres Gemeinwesens zu beteiligen. Nutzen Sie diese Chance und haben Sie aktiv teil an der Zukunft unserer Stadt, unseres Kreises und Europas.

Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz innehaben, dürfen an den Kommunalwahlen teilnehmen. Dasselbe gilt für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen.

Für die Wahlen zum zehnten Europaparlament ist bereits wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Sie können Ihre Stimme am 9. Juni im Wahllokal abgeben.

Als Gemeindewahlleiter bitte ich Sie: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl!

Ihr Oberbürgermeister
Jörg Aumann