Unmittelbar nach dem Hochwasser hat die Stadt in der Gebläsehalle für die betroffenen Menschen in der Innenstadt eine Anlaufstelle geschaffen. Auch in...
Hauseigentümer können Keller auspumpen
Aufgrund von Hochwasserschäden muss die Zweigstelle der Stadtbibliothek in Wiebelskirchen vorübergehend geschlossen bleiben. Wir bitten um...
Erneutes Update zu den aktuellen Öffnungszeiten der Anlaufstellen (Stand 20. Mai)
Gebläsehalle Neunkirchen, An den Hochöfen
In Teilen der Neunkircher Innenstadt und den Stadtteilen Wiebelskirchen, Wellesweiler und Hangard musste die KEW aus Sicherheitsgründen den Strom und...
Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.
Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.
Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.
Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung
Hochwasser-Informationen der Landesregierung
Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Mail: lua(at)lua.saarland.de
Spenden bitte auf das Konto der Stadt
Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“
Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.