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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Notunterkünfte in der Kreisstadt

Foto: Kreisstadt Neunkirchen / Jörg Mohr

Erneutes Update zu den aktuellen Öffnungszeiten der Anlaufstellen (Stand 20. Mai)

Gebläsehalle Neunkirchen, An den Hochöfen

  • ⁠am heutigen Montag und morgigen Dienstag von 9 bis 22 Uhr geöffnet
  • ⁠hier kann man sein Smartphone aufladen, wenn man Ladegeräte mitbringt
  • ⁠Zudem gibt es Essen und Getränke für Betroffene des abgestellten Stroms und auch für Helferinnen und Helfer

TUS-Halle, Haspelstraße

  • bis auf weiteres ist derzeit die TUS-Halle von 12 bis 20 Uhr geöffnet
  • ⁠hier können Menschen duschen, wenn sie derzeit kein warmes Wasser zur Verfügung haben

Schillerschule Wiebelskirchen, Kuchenbergstraße 47

  • am heutigen Montag bis 20 Uhr geöffnet; am morgigen Dienstag, 21. Mai, ab 7 Uhr geöffnet
  • ⁠voraussichtlich wird die gesamte Woche von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein
  • ⁠Anlaufstelle für Betroffene, unter anderem mit Angebot der Beratung und Kinderbetreuung
  • ⁠zudem stehen hier unter anderem Nahrungsmittel zur Verfügung

Wir danken allen, die Hilfsangebote organisieren und mit anpacken.

Kategorie: Sonstiges

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.