Die Automaten im öffentlichen Straßenraum und auf Parkplätzen waren für die Dauer der verordneten Schließungen abgeschaltet. Eine Regulierung des Parkraums war während dieser Zeit schlicht nicht notwendig. Mit der Wiederbelebung insbesondere der Stadtmitte von Neunkirchen muss auch wieder eine Regelung des Parkverkehrs erfolgen.