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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Kostenloses Essen für Hochwassergeschädigte

Unmittelbar nach dem Hochwasser hat die Stadt in der Gebläsehalle für die betroffenen Menschen in der Innenstadt eine Anlaufstelle geschaffen. Auch in den Stadtteilen Hangard, Wellesweiler und Wiebelskirchen sind Anlaufstellen entstanden. In der Gebläsehalle wurden unter anderem auch die zahlreichen Helferinnen und Helfer mit Essen und Getränken versorgt. Da der Bedarf inzwischen zurückgeht, da auch immer mehr Menschen in der Innenstadt wieder mit Strom versorgt sind, wird das Angebot in der Gebläsehalle eingestellt.
 
Wer noch immer ohne Strom in Neunkirchen ist, sollte sich dringend mit seinem Vermieter in Verbindung setzen. Die KEW hat die infrastrukturellen Arbeiten am Netz erfolgreich abgeschlossen. Wenn an einzelnen Häusern noch kein Strom vorhanden ist, so liegt dies an der Hausinstallation, die Sache des jeweiligen Hauseigentümers ist.
 
Wer in der Situation ist, zuhause keinen Strom zu haben, braucht selbstverständlich Hilfe. Hochwassergeschädigte in der Innenstadt erhalten in der katholischen Familienbildungsstätte Neunkirchen e.V., Wellesweilerstraße 100, ein kostenfreies Mittagessen. Das Essen wird am Donnerstag, 23. Mai, und am Freitag, 24. Mai, jeweils von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr angeboten. Zudem besteht von 8 bis 14 Uhr die Möglichkeit das Smartphone aufzuladen, wenn man ein Ladegerät mitbringt.
 
Auch das Familien- und Nachbarschaftszentrum (FNZ), Vogelstraße 2, bietet ein kostenfreies Mittagessen an. Das Essen wird am Montag, 27. Mai, Dienstag, 28. Mai, Mittwoch, 29. Mai, und Freitag, 31. Mai, jeweils von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr angeboten. Zudem kann montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr das Smartphone aufgeladen werden, wenn man sein Ladekabel mitbringt.

Kategorie: Hochwasser

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.