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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Eigentümer für Brandschutzausstattung ihrer Gebäude verantwortlich

Der Stromausfall in Folge des Hochwassers in der Neunkircher Innenstadt kann auch Auswirkungen auf Brandschutzanlagen in Gebäuden haben. Die Untere Bauaufsichtsbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer für die Funktionalität der technischen Brandschutzausstattung ihrer Gebäude verantwortlich sind. Bei Ausfall der technischen Brandschutzausstattung über einen längeren Zeitraum als einen Tag, ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zu informieren, um gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen mit dem Eigentümer abstimmen zu können.
 
Untere Bauaufsichtsbehörde, Tel. (06821) 202-521

Kategorie: Bauen + Wohnen

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.