Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt vier Jahre.
Zur Bundestagswahl am 22. September 2013 sind alle Personen wahlberechtigt, die am Wahltag
In der Kreisstadt Neunkirchen sind ca. 36.000 Personen wahlberechtigt.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt aufgenommen, in der sie am 35. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden im Zeitraum vom 22. August bis 1. September 2013 durch die Post versandt.
Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wendet sich an das Wahlamt, Tel. 06821 / 202-193, -194.
Der 18. August 2013 ist der Stichtag zur Erstellung des Wählerverzeichnisses.
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 18. August aus Neunkirchen weg, so bleibt sie im Wählerverzeichnis eingetragen. Der Wahlberechtigte hat jedoch auch die Möglichkeit beim Bürgeramt der Zuzugsgemeinde bis zum 1. September 2013 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde zu stellen.
Zieht eine Person nach dem 18. August innerhalb von Neunkirchen um, so bleibt sie in dem Wahlbezirk eingetragen, in dem sie zu diesem Zeitpunkt gemeldet war.
Im Wahllokal wird die Wahlberechtigung des Wählers überprüft. Sie ist durch die Eintragung in das Wählerverzeichnis dokumentiert. Der Wähler kann deshalb auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, er muss dann seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, um nachzuweisen, dass er die im Wählerverzeichnis eingetragene Person ist.
Sobald ein Wähler seine Stimme abgegeben hat, wird dies im Wählerverzeichnis hinter seinem Namen vermerkt. Dadurch wird verhindert, dass ein Wähler seine Stimme zweimal abgeben kann.
Jeder Wahlberechtigte kann sich jedoch auch beim Wahlamt telefonisch eine neue Wahlberechtigungskarte anfordern: Tel. 06821 / 202-193, -194
Die Wahllokale haben am 22. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, welches auf seiner Wahlbenachrichtigungskarte genannt ist, es sei denn er hat einen Wahlschein beantragt. Mit diesem kann er in jedem Wahllokal des Wahlkreises Neunkirchen wählen.
Wahlberechtigte können ihre Stimme auch vorab über die Briefwahl abgeben.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme (auch Wahlkreisstimme) wählt man einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Der Kandidat zieht direkt in das Parlament ein, sobald er die relative Mehrheit der Stimmen erreicht hat.
Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden.
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.