Wer am Wahltag durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert ist an der Wahl teilzunehmen, kann Briefwahl beantragen. Die Erteilung eines Wahlscheines kann mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beim Wahlamt der Kreisstadt Neunkirchen beantragt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Diese befindet sich ebenso wie der Briefwahlantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreiben.
Der Briefwahlantrag ist ausgefüllt an das Wahlamt zu schicken. Die Briefwahlunterlagen werden dann schnellstmöglich dem Antragsteller zugesandt. Die Unterlagen können auch an eine andere als die Wohnadresse (z.B. Urlaubsanschrift) gesandt werden.
Briefwahlbüro Rathaus, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen, Sitzungszimmer 1
montags bis donnerstags | 8 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr |
freitags | 8 bis 12 Uhr |
Freitag, 7. Juni | 8 bis 12.30 Uhr und 13 bis 18 Uhr |
Samstag, 8. Juni | 8 bis 12 Uhr * |
* nur zur Erteilung neuer Wahlscheine gemäß § 15 (8) KWO
Wahlscheinanträge werden nur bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, entgegengenommen.
Es ist notwendig, die Wahlbenachrichtigung oder einen Personalausweis bzw. Identitätsnachweis zur Antragstellung mitzubringen.
Tel. (06821) 202-193, -194, -195, -196 und -117