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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Kreisstadt fördert Flächenentsiegelung

Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Entsiegelung von Flächen, um die Wassermenge in den Kanälen zu reduzieren. Eigentümerinnen und Eigentümer, die entsprechende Maßnahmen planen, können hierzu Mittel aus dem Förderprogramm „Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung“ beantragen.

Foto: Adobe Stock

Neben der Entsiegelung von Flächen können unter anderem auch Dachbegrünungsmaßnahmen und Retentionszisternen aus dem Programm gefördert werden. Retentionszisternen sind – vereinfacht gesagt –  Wasserspeicher, die das gesammelte Niederschlagswasser zeitverzögert an den Kanal abgeben.

Wer sich für das Programm interessiert, wendet sich an das Abwasserwerk der Kreisstadt Neunkirchen, Tel. (06821) 202-629. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.neunkirchen.de/foerderprogramme.

Dort finden Interessierte auch die kompletten Förderrichtlinien und den Förderantrag.

Zur Auflegung des Förderprogramms hat die Kreisstadt Neunkirchen rund 363.000 Euro aus der „Aktion Wasserzeichen“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz erhalten.

Kategorie: Bauen & Wohnen

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.