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Wichtige Informationen zum Hochwasser


Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Servicepunkt aufgrund von Wasserschaden geschlossen

Der Servicepunkt von Deutsche Glasfaser in Bahnhofstr. 44, 66538 Neunkirchen muss aufgrund eines Hochwasserschadens an der Immobilie bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Der Inhaber des Gebäudes arbeitet intensiv daran, den Mangel beheben zu lassen, damit Deutsche Glasfaser den Servicepunkt so schnell wie möglich wieder öffnen kann. Sobald dafür ein Termin feststeht, wird der Glasfaser-Versorger umgehend darüber informieren. Deutsche Glasfaser bittet für die entstehenden Unannehmlichkeiten vielmals um Verständnis und bedankt sich gleichzeitig für die Geduld der Interessentinnen und Interessenten.

Alle Fragen zum Bau beantwortet in der Zwischenzeit die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter Tel. 02861 - 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr.

Verträge für die Nutzung des Glasfaseranschlusses können telefonisch unter 02861 8133 400 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 20 Uhr erteilt werden.

Für persönliche Anliegen und Unterstützung stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Kunden von Deutsche Glasfaser lokale Fachhändler zur Verfügung, die unter www.deutsche-glasfaser.de/shopfinder/ gefunden werden können.

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind zudem online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.

Kategorie: Deutsche Glasfaser

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Antragsformular Hochwasserhilfe

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung


Antragsformular Elementarschädenrichtlinie des Saarlandes

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung



Austretendes Heizöl und wassergefährdende Stoffe

Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Tel. (0681) 85000
E-Maillua(at)lua.saarland.de

Informationsblatt als PDF


Spendenkonto für Flutopfer

Spenden bitte auf das Konto der Stadt


Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE42 5925 2046 0000 0000 94
BIC: SALADE51NKS
Verwendungszweck: „Fluthilfe 2024“

Spendenbescheinigungen werden bei Beträgen über 300,- EUR ausgestellt, hierfür bitte die Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Bis 300,- EUR reicht die Vorlage eines vereinfachten Nachweises (Kontoauszug) beim Finanzamt.