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Beantragung von Ausweispapieren

Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass

Kinderreisepässe werden ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Die bis dorthin noch gültigen Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden.

Als Ausweisdokumente für Kinder kommen Personalausweise oder, bei Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien), ein Reisepass in Betracht.


Informationen und erforderliche Unterlagen


Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

für die Beantragung eines Personalausweises (Lieferzeit ca. 4 Wochen, Kosten: Alter über 24 Jahre: 37 Euro; Alter unter 24 Jahre: 22,80 Euro):

  • der alte Personalausweis bzw. der Kinderausweis
  • oder der Reisepass oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Ausweis in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.

Wurde der alte Ausweis gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Persönliche Vorsprache:
Grundsätzlich sind die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Bürgerbüro abzugeben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss für die Beantragung des Personalausweises die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen. Sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden.

Unterlagen für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises (wird sofort ausgestellt, Kosten: 10,00 Euro):

  • der alte Personalausweis bzw. der Kinderausweis
  • oder der Reisepass oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Ausweis in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.

Wurde der alte Ausweis gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises muss gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt werden.

Persönliche Vorsprache:
Grundsätzlich sind die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Bürgerbüro abzugeben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss für die Beantragung des Personalausweises die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen. Sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden.


Reisepass / vorläufiger Reisepass

Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses (Lieferzeit ca. z.Zt. 10 Wochen, Kosten bis 24 Jahre: 37,50 Euro, ab 24 Jahre: 70,- Euro) bzw. eines Expresspasses (Lieferzeit maximal 5 Werktage, Kosten bis 24 Jahre: 69,50 Euro, ab 24 Jahre: 102,- Euro)

  • der alte Reisepass (falls noch kein Reisepass vorhanden war, muss der Personalausweis bzw. Kinderausweis vorgelegt werden)
  • oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls der alte Reisepass verlorengegangen ist, ist die Kopie der Passkarte der Behörde, die den Pass ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Pass in Neunkirchen ausgestellt, entfällt die Erfordernis der Fotokopie der Passkarte.

Wurde der alte Pass gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Persönliche Vorsprache:
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss für die Beantragung des Reisepasses die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen (sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden).

Unterlagen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (wird sofort ausgestellt, Kosten: 26,- Euro):

  • der alte Reisepass (falls noch kein Reisepass vorhanden war, muss der Personalausweis bzw. Kinderausweis vorgelegt werden)
  • oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls der alte Reisepass verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Pass ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Pass in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.

Wurde der alte Pass gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Persönliche Vorsprache:
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss für die Beantragung des Reisepasses die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen (sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden).


Rechter Inhaltsbereich

Hinweis

Kinderausweise nach dem alten Muster werden nicht mehr verlängert. Es muss ein neuer beantragt werden.