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Bundestagswahl 2025

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros von Freitag, 21. bis Sonntag, 23. Februar 2025

Das Briefwahlbüro im Rathaus der Kreisstadt Neunkirchen, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen, ist am Freitag, 21. September, von 8 bis 15 Uhr, am Samstag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag, 23. Februar, von 8 bis 15 Uhr geöffnet.


Wahlscheinanträge werden von der Stadtverwaltung nur bis zum Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.

 


Der Zugang zum Briefwahlbüro (PR-Raum) ist über den Rathaus-Innenhof möglich.

Bürgerinnen und Bürger können vor Ort wählen oder ihre Briefwahlunterlagen beantragen und mitnehmen.

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung war bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12 Uhr, möglich.


Wahltermin des 21. Deutschen Bundestages ist der 23. Februar 2025 – es gelten verkürzte Fristen

Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.

Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.


Briefwahlunterlagen frühestens ab Anfang Februar

Die nächste Bundestagswahl findet statt am Sonntag, 23. Februar. Der Termin für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier offiziell festgelegt. Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen 13. Januar und 2. Februar zugestellt.

Briefwahlunterlagen können entweder mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder vorzugsweise online unter anderem durch Nutzung des bereitgestellten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Darüber hinaus kann ein Briefwahlantrag auch formlos per E-Mail oder postalisch unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse gestellt werden. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift versendet werden sollen, ist zusätzlich diese Adresse genau anzugeben; bei Versand in das Ausland ist auch der entsprechende Staat mitzuteilen.
 
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Das Briefwahlbüro im PR-Raum des Rathauses ist ab Montag, 27. Januar, über den Zugang im Innenhof erreichbar und barrierefrei zugänglich. Montags bis donnerstags ist das Briefwahlbüro von 8 bis 16 Uhr geöffnet, freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 21. Februar, ist es von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

Voraussichtlich können die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl aufgrund der Fristenverkürzungsverordnung frühestens ab 3. Februar ausgegeben beziehungsweise versendet werden, sobald die Stimmzettel gedruckt sind und vorliegen.

Der Antrag kann aber schon vorher gestellt werden. Der Zeitraum für die Briefwahl reduziert sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl somit von regulär sechs auf zwei bis drei Wochen.

Wer bei der Briefwahl entsprechende Risiken bei der Zustellung vermeiden möchte, sollte zu gegebener Zeit das Briefwahlbüro persönlich aufsuchen, um direkt vor Ort zu wählen. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Briefwahl bittet die Kreisstadt Neunkirchen jetzt schon um Verständnis für etwaige Bearbeitungs- und Wartezeiten.

Empfehlung: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag im Wahllokal von dem Urnenwahlrecht Gebrauch machen.


Wahlaufruf – Ihre Stimme für unsere Demokratie!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 



am Sonntag, 23. Februar,
findet in Deutschland die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.



Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Dieses Recht, die Politik unseres Landes durch das eigene Votum mitbestimmen zu können, ist ein sehr hohes Gut. Sie haben durch Ihre Wahl die Möglichkeit, aktiv an der Zukunft Deutschlands teilzuhaben.



Die Stimmabgabe ist am Wahlsonntag im Wahllokal oder per Briefwahl möglich. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben.



Als Gemeindewahlleiter bitte ich Sie: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und gehen Sie am 23. Februar zur Wahl!



Ihr Oberbürgermeister

Jörg Aumann


Zusätzlicher Öffnungstag des Briefwahlbüros

Um Berufstätigen die Teilnahme an der Briefwahl vor Ort im Rathaus zu erleichtern, wird das Briefwahlbüro der Kreisstadt Neunkirchen zusätzlich am Samstag, 15. Februar, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Der Zugang zum Briefwahlbüro im PR-Raum ist über den Rathausinnenhof möglich.

Bürgerinnen und Bürger können im Briefwahlbüro im Rathaus ab Montag, 10. Februar, vor Ort wählen oder dort ihre Briefwahlunterlagen beantragen und mitnehmen.


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Wahlamt Kreisstadt Neunkirchen

Kreisstadt Neunkirchen
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen

Kontakt
Tel. (06821) 202-116, -119
E-Mail: wahlamt(at)neunkirchen.de

Öffnungszeiten
montags bis donnerstags: 8 bis 16 Uhr
freitags: 8 bis 12 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 8 bis 15 Uhr